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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige Man ist Reseller und ein Kunde zahlt sowohl Gebühren für Domain, Webspace und Mailspace und darüber hinaus Kosten für Erstellung für die jeweiligen Inhalte nicht. Es besteht ein mündlicher Vertrag, wobei eine, im Verhältnis zu den offenen Beträgen, geringe "Anzahlung" getätigt worden ist, was dann den geschlossenen Vertrag zusätzlich bestätigen müsste. Hätte man nun unabhängig von geplanten Mahnungen das Recht, die Domain sowie den eMail-Verkehr abzuschalten bzw. zu unterbinden? Das Problem, welches ich hier sehe, ist, dass man Probleme bzgl. Rufschädigung (Abschaltung der Internetseite) und Geschäftsschädigung (Abschaltung des eMail-Verkehrs) bekommen könnte. Vielen Dank für Eure Hilfe! |
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| Das Gesetz sieht eine Möglichkeit der Unterbrechung der Dienstleistung bei Zahlungsverzug nicht vor. Aber wenn es nicht mehr zumutbar ist, kann fristlos gekündigt werden. Somit dürfte man bei einer Unterbrechung der Dienstleistung wegen Verzug schnell schadensersatzpflichtig werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Wenn allerdings noch Geld offen ist, bringt eine fristlose Kündigung doch effektiv nichts, oder müssen die ausstehenden Beträge unabhängig von der Kündigung trotzdem gezahlt werden? Das Problem ist bei diesem Szenario ja die duale Forderung. 1. Gebühren für Domains & SpaceWenn nun die erstellten Webseiten bereits online sind, die FTP-Zugangsdaten jedoch beim Reseller, kann man doch mit einem einfachen Trick (z.B. Umbenennung der "index.php") die Anzeige verhindern. Damit ist die Domain erreichbar, zeigt aber dann einen 404 Fehler an, dass die Datei nicht gefunden wurde. Zweites Problem ist dann der Mailspace, der ja grundsätzlich unabhängig von Domains und Erstellung fungiert. Wenn hier die Gebühren nicht bezahlt sind, ist wahrscheinlich eine Deaktivierung trotzdem mit rechtlich Problemen (siehe erster Beitrag) verbunden, oder? Bleibt dann effektiv nur der normale Ablauf? Also Zahlungserinnerung, 1. Mahnung, etc. mit den entsprechenden Fristen (die da wären?)? |
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| Zitat:
Etwas anderes wäre die Verweigerung der (rechtmäßig) zustehenden Dienstleistung. Im deutschen Recht sind die Leistung und die Bezahlung immer zwei unabhängige Rechtsgeschäfte, so dass i.d.R. nicht das eine vom anderen abhängig gemacht werden darf (Ausnahme ist natürlich eine Leistung m,it Bedingungen, aber das sehe ich hier noicht, es sei denn es ist [nachweislich] vereinbvart, dass bei Nichtzahlung eine Absachaltung erfolgt - dann wäre das Szenario durchaus vorstellbar). Es kommt also immer darauf an, was vereinbart ist. Ist nichts vereinbart, gilt auch keine Bedingung und somit wäre das Abschalten (egal ob Webspace, Seite oder Email) rechtswidrig. Und Fristen kommen auch auf die Vereinbarungen an. Bei einer monatlichen Zahlung wäre eine Frist von 1 Tag genauso unangemessen wie 3 Monate. Bei täglicher Zahlung könnten 3 Tage dagegen durchaus mehr als angemessen sein. Es komt also immer darauf an, was vereinbart und im Einzelfall denkbar ist. Das Gesetz regelt solche Fristen (bewußt) nicht. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
Wie sehen denn die Fristen bei folgenden Fällen aus? - monatl. Betrag für Wartung der SeiteKann man dann die Zahlungserinnerung (und dann Mahnung) zusammenfassen, unter Aufzählung der Rechnungsnummer, Datum, offener Betrag, etc.? Ich hätte jetzt spontan eine jeweilige Frist für die Bezahlung von 7 Tagen vermutet. Muss für die nächste Mahnung erst abgewartet werden oder kann man dann am Folgetag nach Ende der Frist direkt die nächste Mahnung schreiben? |
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