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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ein Kunde (K) gibt bei einem Webmaster (W1) einen Auftrag zur Registrierung einer Domain (auf K) ab. W1 meldet diese Domain nun aber nicht auf K an, sondern auf sich selbst. K hatte leider keine Möglichkeit die richtige Registrierung zu prüfen und ging natürlich davon aus, dass W1 alles richtig gemacht hat. Nach längerer Zeit einer nicht funktionierenden Zusammenarbeit entscheidet sich K einen neuen Webmaster (W2) zu suchen. W2 stellt fest, dass alle Domains (laut Denic) nicht K gehören, sondern W1. Was sollte K nun unternehmen? Kann er einfach einen KK-Antrag (Providerwechsel) in Auftrag geben? Was, wenn W1 dies ablehnt? Gibt es bereits Urteile zu einem solchen Fall? |
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| Es wird ja sicherlich einen Vertrag geben, in dem geregelt ist, wer Inhaber der Domain sein soll. Daraus würde sich dann auch ergeben, ob es von W1 falsch war die Domain auf sich zu registrieren.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Da hätte ich auch gerne Hilfe... Einem Kunden von mir geht es genauso. Dort bot sich unter drei Zeugen allerdings "ein Freund" an das zu erledigen. Die Seite wurde ebenfalls auf den Webmaster registriert und liegt auch auf seinem eigenen Webspace. Zwischenzeitlich wurden sogar 1000,00 für eine nichtfertige Homepage bezahlt. Als wir ihn jetzt aufforderten uns die Zugangsdaten zu übermitteln, damit ich ihm die Seite neu aufbauen kann, teilte uns der Gute mit das er uns die Daten nicht geben könne, weil mein Kunde zum einen nicht der Besitzer der Seite ist und zum anderen weil er kein eigenes Hostingpacket für die Seite abgeschlossen hat. Zu erwähnen ist das der Domainname aus dem Firnenamen besteht und somit eindeutig meinem Kunden zuzuordnen ist. Der gute Webmaster möchte nun nochmals 500,00 Euro für den Domainnamen... Wie es weitergehen soll weiss ich jetzt auch nicht |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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