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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Zitat:
Ist es aber etwas anderes (etwas was man vorher nicht gesehen hat, und auch bei der Abnahme nicht erkennbar war und es handelt sich um einen geringfügigen Fehler (denn deswegen darf die Abnahme ja nicht verweigert werden), dann ist das ein neuer Mangel, der auch entsprechend im Zuge der Beseitigung von Mängeln abzustellen ist. Gleiches für Mängel, die erst auftauchen, weil ein anderer Mangel abgestellt wurde (das falsche Blech wurde entfernt, und plötzlich sieht man den Schimmel Auf jeden Fall muss das bei solchen Mängeln immer im Einzelfall geprüft werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Gut, dann schreibe ich den Handwerker einfach nochmal an, mit der Aufforderung, sich über die nicht vorhandene Funktion ein paar Gedanken zu machen und entsprechend abzuarbeiten? Gibt es da irgendwelche Klauseln, die man auf alle Fälle mit einbringen sollte? |
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| Das ist vom Einzelfall abhängig, und an der Stelle können und dürfen wir dir nicht mehr helfen
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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