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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 08.11.2009, 14:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.11.2009
Beiträge: 1
Standard Impressum?


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Hey!

Wenn eine Schüleraktiengesellschaft einen Internetauftritt besitzt, ist dieser dann Impressumspflichtig?? Es werden keine Produkte etc. verkauft. Hauptzweck ist die Information über Infoabende etc!

Wenn ein Impressum aufgesetzt wird, wer ist dann als Verantwortliche/r zu nennen? Der Schüler/die Schülerin die die Website erstellt hat, auch wenn die Person noch nicht volljährig ist? Der betreuende Lehrer?
Und ist die Kontaktadresse (auch Telefonnummer etc) dann die der Schule? Die Firma selbst hat ja keinen eigenen Sitz...

Wäre um jede Antwort dankbar!
Lg
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  #2 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 12:15
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.11.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Impressum?

So weit ich weiss, ist in Deutschland die Impressum Pflicht.
Das heisst du brauchst ein Impressum.

Ich würde jetzt mal sagen, wenn du nicht volljährig bist, würde ich das mit dem Lehrer besprechen und Ihn reinsetzen.
Aber da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher.
Nur dass eben dass in Deutschland Pflicht ist, ein Impressum mit der richtigen Adresse zu haben.
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  #3 (permalink)  
Alt 09.11.2009, 16:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Impressum?

Eine allgemeine Impressumspflicht gibt es nicht. Nur unter bestimmten Voraussetzungen. Die sind aber so schwammig formuliert, das man eine Pflicht in der Regel annimmt.
http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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