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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 11:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 3
Standard Homepage - Copyright


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Mich beschäftigen folgende Fragen zum Thema Copyright in Bezug auf Websietes (tu' mich etwas schwer mit der Formulierung, da ich mich mit den Begriffen noch nicht wirklich auskenne )

Was bedeutet Copyright genau?

Wenn ein Webdesigner gegen Bezahlung eine Homepage (Logo, Design) für beispielsweise einen Volleyballverein erstellt, wer hat dann das Copyright auf das Logo/Design?

Der Volleyballverein, weil der das Logo/Design "gekauft" hat?
Oder hat er nur die Dienstleistung gekauft und das Logo/Design sind nach wie vor geistiges Eigentum des Webdesigners?
Wer gilt als "Autor" im Webdesign - der Webdesigner oder der Volleyballverein?

Wenn jemand dieses Logo für andere Zwecke verwenden will, von wem muss er sich das Einverständnis holen - vom Volleyballverein oder vom Webdesigner?
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 13:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Homepage - Copyright

Zitat:
Was bedeutet Copyright genau?
Im deutschen Recht eigentlich nichts Denn da gibt es diesen Begriff nicht. Im deutschen Recht ist das Urheberrecht relevant. Und da merkt man schon den feinen Unterschied: Es geht nicht um das Recht zu kopieren, sondern um die Rechte, die ein Urheber hat. Und die werden im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (UrhG) geregelt.
Zitat:
Wenn ein Webdesigner gegen Bezahlung eine Homepage (Logo, Design) für beispielsweise einen Volleyballverein erstellt, wer hat dann das Copyright auf das Logo/Design?
Wie gesagt, im deutschen nennt man das Urheberrecht. Und ja, das hat der Designer.
Zitat:
Der Volleyballverein, weil der das Logo/Design "gekauft" hat?
Nein. Hier besteht in der Regel ein (exklusives) Nutzungsrecht.
Zitat:
Oder hat er nur die Dienstleistung gekauft und das Logo/Design sind nach wie vor geistiges Eigentum des Webdesigners?
Geistiges Eigentum ist nun wieder was ganz anderes. Abe rum es kurz zu machen: Das Urheberrecht bleibt beim Designer. Der Kauf ist die Vergütung der Dienstleistung. Und der Urheber übergibt ein Nutzungsrecht.
Zitat:
Wenn jemand dieses Logo für andere Zwecke verwenden will, von wem muss er sich das Einverständnis holen - vom Volleyballverein oder vom Webdesigner?
Vom Urheber ja, vom Nutzer dann, wenn es erforderlich ist. Beispiel wäre zum Beispiel ein exklusives Nutzungsrecht. Da man sowas aber normalerweise nicht weiß, empfiehlt es sich, auch dort anzufragen.
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 14:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Homepage - Copyright

Vielen Danke für die ausführlichen Antworten. Etwas habe ich noch nicht ganz verstanden.

Angenommen zwischen Volleyballverein und Webdesigner gibt es nur eine nicht besonders detaillierte mündliche Vereinbarung (Erstellung der Website/Bezahlung). Über ein Nutzungsrecht wurde nicht ausdrücklich gesprochen. Hat der Verein dadurch trotzdem automatisch ein Nutzungsrecht für das Logo erworben?

Und wie weit geht dieses Nutzungsrecht? Darf ein unbeteiligter Dritter dieses Logo verwenden (bzw. auf einer eigenen Seite veröffentlichen)?

Wann hätte er ein exklusives Nutzungsrecht? Ich dem Falle hoffentlich nicht, da ja nichteinmal darüber gesprochen wurde!?

Ich stelle mir diese theoretischen Fragen ganz stark aus der Sicht des Webdesigners!
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  #4 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 14:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Homepage - Copyright

Zitat:
Angenommen zwischen Volleyballverein und Webdesigner gibt es nur eine nicht besonders detaillierte mündliche Vereinbarung (Erstellung der Website/Bezahlung).
Auch das ist ein gültiger Vertrag, auch wenn der Nachweis irgendwelcher getroffener oder nicht getroffener Vereinbarungen dann ziemlich schwer wird und Wort gegen Wort steht. Im Streitfall entscheidet dann der bessere Anwalt
Zitat:
Über ein Nutzungsrecht wurde nicht ausdrücklich gesprochen. Hat der Verein dadurch trotzdem automatisch ein Nutzungsrecht für das Logo erworben?
Muss man auch nicht. Es reicht schon, dass etwas gemacht wurde, woraus man schlussfolgern kann, dass ein Nutzungsrecht gegeben wurde. Wenn also eine Webseite für jemanden erstellt wird, geht man auch davon aus, dass das nach Abnahme und Bezahlung dann auch genutzt werden darf (wozu bräuchte es sonst eine Webseite) In dem Zusammenhang auch eine kleine Korrektur: Der Vertrag ist kein Dienstleistungsvertrag sondern ein Werkvertrag. Und da wird davon ausgegangen, dass das Werk auch genutzt werdne darf, das Nutzungsrecht kann also konkludent (als Schlussfolgerung der Erstellung) angenommen werden.
Zitat:
Wann hätte er ein exklusives Nutzungsrecht? Ich dem Falle hoffentlich nicht, da ja nichteinmal darüber gesprochen wurde!?
Auch hier muss man nicht unbedingt drüber sprechen, wenn es aus dem Zusammenhang zu entnehmen ist.
Und da kommt es dann auf die Interpretation im Streitfall an. Deswegen hier meine: Bei der Webseite würde ich ein exklusives Nutzungsrecht eher verneinen, bei einem Logo bejahen. Eine Webseitendesign kann auch mit anderen Elementen (Logo ) noch das gleiche sein, ein Logo identifiziert eigentlich etwas. Somit würde ich - wenn nichts anderes vereinbart ist - bei einem Logo durchaus ein exklusives Nutzungsrecht sehen. Aber wie gesagt, das kann man auch anders sehen. Im Notfall muss eben ein Richter vor Gericht entscheiden.
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  #5 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 15:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Homepage - Copyright

Vielen Dank!!!
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