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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige Was bedeutet Copyright genau? Wenn ein Webdesigner gegen Bezahlung eine Homepage (Logo, Design) für beispielsweise einen Volleyballverein erstellt, wer hat dann das Copyright auf das Logo/Design? Der Volleyballverein, weil der das Logo/Design "gekauft" hat? Oder hat er nur die Dienstleistung gekauft und das Logo/Design sind nach wie vor geistiges Eigentum des Webdesigners? Wer gilt als "Autor" im Webdesign - der Webdesigner oder der Volleyballverein? Wenn jemand dieses Logo für andere Zwecke verwenden will, von wem muss er sich das Einverständnis holen - vom Volleyballverein oder vom Webdesigner? |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Vielen Danke für die ausführlichen Antworten. Etwas habe ich noch nicht ganz verstanden. Angenommen zwischen Volleyballverein und Webdesigner gibt es nur eine nicht besonders detaillierte mündliche Vereinbarung (Erstellung der Website/Bezahlung). Über ein Nutzungsrecht wurde nicht ausdrücklich gesprochen. Hat der Verein dadurch trotzdem automatisch ein Nutzungsrecht für das Logo erworben? Und wie weit geht dieses Nutzungsrecht? Darf ein unbeteiligter Dritter dieses Logo verwenden (bzw. auf einer eigenen Seite veröffentlichen)? Wann hätte er ein exklusives Nutzungsrecht? Ich dem Falle hoffentlich nicht, da ja nichteinmal darüber gesprochen wurde!? Ich stelle mir diese theoretischen Fragen ganz stark aus der Sicht des Webdesigners! |
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Und da kommt es dann auf die Interpretation im Streitfall an. Deswegen hier meine: Bei der Webseite würde ich ein exklusives Nutzungsrecht eher verneinen, bei einem Logo bejahen. Eine Webseitendesign kann auch mit anderen Elementen (Logo
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: autor, copyright, homepage, logo, website |
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