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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Anzeige angenommen R hat in einer Tauschbörse etwas runtergeladen und erhält von einer RA-Kanzlei Post in der er aufgefordert wird einen Betrag zu zahlen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Für beides wird eine Frist gesetzt. Frist ist von R eingehalten worden, jedoch hat er keine Zahlung durchgeführt. Nun erhält R erneut ein Schreiben der Kanzlei indem ihm der Erhalt der Unterlassungserklärung bestätigt wird, jedoch auf die fehlende Zahlung aufmerksam gemacht wird. R wird gebeten eine Stellungnahme abzugeben. Warum muss R eine Stellungnahme abgeben? Was verfolgt die Kanzlei damit und hat R überhaupt eine Möglichkeit um die Zahlung drum rum zu kommen bzw. diese zu minimieren? Ist die Stellungnahme zwingend und was ist eine konsequenz bei Verzicht einer Stellungnahme durch R? |
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| Zitat:
Weil die Kanzlei wissen möchte, wo das Geld bleibt. Die möchte das Geld haben... Zitat:
Ich würde mal sagen, wenn keine Stellungnahme kommt, wäre der nächste Schritt der Kanzlei eine Mahnung. Kann ich aber nicht sagen - woher soll ich wissen was DIE vorhaben?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Der Fehler ist hier, dass die Abmahnung nicht vernünftig geprüft wurde. Entweder man akzeptiert - dann aber alles - oder man akzeptiert nicht. Oder man verhandelt. Aber ein "ein Teil mach ich, ein Teil nicht" ist wirklich das Dümmste was man tun kann
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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