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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Man kann ja nicht alles wissen. Darum gibt es doch solche Foren. Aber trotzdem Dankeschön. Indem Fall habe ich wohl doch kein Glück mit meinem Megaschnäppchen.. Wäre auch zu schön gewesen |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Bezüglich der Vorauszahlung: Ich schicke das Angebot ab -> erhalte Bestätigung | normal ist jetzt ja noch keine Forderung an mich gegangen den Kaufpreis zu zahlen und aufgrund des Kaufvertrages bin ich ja auch nicht dazu verpflichtet etwas zu überweisen (der ist ja noch nicht zustande gekommen). Normal müsste ich doch erstmal warten, bis ich die Annahmeerklärung bekomme und auch eine Rechnung, die ich dann, aber auch nur dann erst begleiche.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ho, das (aufschiebene Wirkung und Bedingungen) war heute Thema in der Vorlesung *g*. Also ich hab Vorkasse immer so verstanden, dass das Geld überwiesen wird und erst nach Eingang die Ware losgeschickt wird. Nicht, dass es eine Bedingungen für den Vertragsschluss ist, sondern zur Übersendung der Ware. Du hast ja auch 158 BGB zitiert. Wird ein Rechtsgeschäft (unser bestehender Vertrag) unter einer aufschiebenden Bedingung (Vorkasse) vorgenommen, so tritt die von der Bedingung (Vorkasse) abhängig gemachte Wirkung (Übersendung / Übereignung der Ware)) mit dem Eintritt der Bedingung (Zahlung eingegangen) ein.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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