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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #6 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 12:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Betsellung in Onlineshop und dann falscher Preis?

Man kann ja nicht alles wissen. Darum gibt es doch solche Foren.

Aber trotzdem Dankeschön. Indem Fall habe ich wohl doch kein Glück mit meinem Megaschnäppchen..

Wäre auch zu schön gewesen
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  #7 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 15:34
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Betsellung in Onlineshop und dann falscher Preis?

Zitat:
Man kann ja nicht alles wissen. Darum gibt es doch solche Foren.
Weiß ich ja - war ja auch nicht negativ gemeint. Das Problem ist nur: Wer am Straßenverkehr teilnimmt, sollte die Vorfahrtsregeln kennen - wer am Internet teilnimmt, auch da die wichtigsten Regeln.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #8 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 19:25
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Betsellung in Onlineshop und dann falscher Preis?

Bezüglich der Vorauszahlung:
Ich schicke das Angebot ab -> erhalte Bestätigung | normal ist jetzt ja noch keine Forderung an mich gegangen den Kaufpreis zu zahlen und aufgrund des Kaufvertrages bin ich ja auch nicht dazu verpflichtet etwas zu überweisen (der ist ja noch nicht zustande gekommen).
Normal müsste ich doch erstmal warten, bis ich die Annahmeerklärung bekomme und auch eine Rechnung, die ich dann, aber auch nur dann erst begleiche.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #9 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 11:18
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Betsellung in Onlineshop und dann falscher Preis?

Zitat:
Ich schicke das Angebot ab -> erhalte Bestätigung | normal ist jetzt ja noch keine Forderung an mich gegangen den Kaufpreis zu zahlen
Hier ist dein Denkfehler. Die Aufforderung zur Abgabe des Angebots (also die Webseite) hat eine Bedingung: Vorauszahlung. Mitr der Abgabe des Angebots durch den Käufer nimmt dieser diese Bedingung an. Und somit kann der Vertrag erst zustande kommen, wenn die Bedingung erfüllt ist -> bezahlung erfüllt ist. Im Gesetz steht das so:
Zitat:
BGB § 158 Aufschiebende und auflösende Bedingung
(1) Wird ein Rechtsgeschäft unter einer aufschiebenden Bedingung vorgenommen, so tritt die von der Bedingung abhängig gemachte Wirkung mit dem Eintritt der Bedingung ein.
Zitat:
aufgrund des Kaufvertrages bin ich ja auch nicht dazu verpflichtet etwas zu überweisen (der ist ja noch nicht zustande gekommen).
Weil sich die Pflicht zur Zahlugn auch nicht aus dem Kaufvertrag ergibt, sondern eine Bedingung darstellt, unter der der Vertrag erst zustande kommen kann.
Zitat:
Normal müsste ich doch erstmal warten, bis ich die Annahmeerklärung bekomme und auch eine Rechnung, die ich dann, aber auch nur dann erst begleiche.
Eben nicht.
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  #10 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 21:00
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Betsellung in Onlineshop und dann falscher Preis?

Ho, das (aufschiebene Wirkung und Bedingungen) war heute Thema in der Vorlesung *g*.
Also ich hab Vorkasse immer so verstanden, dass das Geld überwiesen wird und erst nach Eingang die Ware losgeschickt wird. Nicht, dass es eine Bedingungen für den Vertragsschluss ist, sondern zur Übersendung der Ware.

Du hast ja auch 158 BGB zitiert.
Wird ein Rechtsgeschäft (unser bestehender Vertrag) unter einer aufschiebenden Bedingung (Vorkasse) vorgenommen, so tritt die von der Bedingung (Vorkasse) abhängig gemachte Wirkung (Übersendung / Übereignung der Ware)) mit dem Eintritt der Bedingung (Zahlung eingegangen) ein.
__________________
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