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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Ist ja auch richtig. Und hier nochmal deine Interpretation Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Na ich sag der Vetrag besteht, bloß der die Übereignung der Ware kommt halt erst später. Ein Kaufvertrag ist ja ein Verpflichtungsgeschäft, aus dem zwei Verfügungsgeschäfte (1. Übereignung der Ware 2) Übereignung des Geldes) folgen. Bei diesem Fall hier (alles meine Meinung) ist 1) Übereignung der Ware an die Bedigung geknüpft, dass 2) die Übereignung des Geldes (ja bei Überweisung ist es keine Übereignung, aber passt schon, tun wir so) vorher stattfindet. Solang der Käufer also nix zahlt, braucht der Käufer die Ware auch nicht losschicken; natürlich hat der Verkäufer dann Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages. Sonst würde ich ja Geld überweisen ohne, dass es dafür irgendeinen rechtlichen Grund gäbe. Eine Schenkung wärs ja dann...
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
Hattest du schon die "vorvertraglichen Pflichten" ? - ich glaube hieraus kann man das am besten ableiten. Einig sind wir uns, glaub ich, aber über die aufschiebende Bedingung, die die Überweisung des Kunden darstellt.
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| Villeicht reden wir auch einfach von verschiedenen Arten. Kann ja jeder machen wie er will. Bei mir wäre die Annahmeerklärung die (zweite und auch so gekennzeichnete) Mail. Ich hab grad bei nem Shop, bei dem ich gern einkaufe nachgelesen, und dort wurde in den AGB etwa vermerkt, dass der Vertrag entweder durch schriftliche* Annahme erfolgt oder konkludent durch Zusendung. *: wobei schrifltich ja eigentlich nicht per Mail zählt, das wäre ja Textform. [bei diesem Shop - das sehe ich jetzt - gibt es aber auch nur eine Eingangsbestätigung, in der die Preise aufgeführt sind]. Ich kann mir aber immer noch irgendwie nicht vorstellen, dass ich Geld überweise, ohne eine Forderung oder etwas bekommen zu haben. Hier in der Mail steht etwa noch nicht mal drin, dass ich das Geld überweisen soll.. Vorvertragliche Pflichten hatten wir noch nicht. Ich mach mir dazu jetzt auf jeden Fall noch mal ausführlich Gedanken.
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