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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 22:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 3
Standard Betsellung in Onlineshop und dann falscher Preis?


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Hallo Leute,

meine Gefühle spielten verrückt, heute.

Zuerst habe ich per Zufall ein super Schnäppchen bei einem Onlineshop (der seine Ware über guenstiger.de listet) geschossen. Meine Gefühle befanden sich auf einem Hochpunkt.
Das dachte ich auf jeden Fall.

Denn nach dem ich den Artikel (LCD Fernseher) bestellt habe, bekam ich zunächst eine autmatisierte Auftragsbestätigung, in der der Artikel, meine Liefer- und Rechnungsanschrift, BEstellnummer, Versandart, die Kontodaten des Verküfers, sowie der Preis, zu dem ich den Artikel im Onlineshop auch bestellt habe, gelistet war.

Über dem "Bestätigungskopf" steht folgender Absatz:

Zitat:
Vielen Dank für Ihre Bestellung bei
***
Diese E-Mail dient lediglich zur Information, dass
Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist.
Die Erklärung der Annahme des Vertragsangebotes
erfolgt durch die Auslieferung der Ware
oder eine ausdrückliche Annahmeerklärung.
Sobald wir Ihre Zahlung in unserem System
verbuchen können, erfolgt die weitere Bearbeitung
Ihrer Bestellung.
Ihre Bestellung wird nach dem Zahlungseingang
direkt von unserem Lieferanten innerhalb weniger
Tage an Sie versandt.
Dieser Absatz steht auch als Klausel in den AGBs..

Nun zum Tiefpunkt meiner heutigen Laune

Ca. eine Stunde später erhielt ich erneut eine Email des Verkäufers.
Dort sie einen falschen Preis auf der Homepage hatten und der Fernseher beträchtlich teurer sei.Ich solle nun kein Geld überweisen, könnte die Glotze aber zum "richtigen" teureren Preis kaufen...


Hab ich da irgend wie die Chance den Fernseher trotzdem zu dem Preis, wie ich ihn bestellt habe zu bekommen


MfG kunks
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  #2 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 23:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.184
Standard AW: Betsellung in Onlineshop und dann falscher Preis?

Der Sinn, dass du das Verkaufsangebot abgibst und der Händler dies annimmt, ist ja nun mal, dass der Händler noch mal schauen kann, ob der Preis falsch ausgezeichnet war o.Ä.. Ich sehe hier keine Möglichkeit.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.11.2009, 23:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Betsellung in Onlineshop und dann falscher Preis?

Und als Ergänzung:
Die Bestätigung war keine Annahme des Kaufangebots, sondern die gesetzlich geforderte Übermittlungsbestätigung.

Zu dem Preis: Wenn der immer noch (oder morgen) falsch da steht, sollte man sich das von einem Anwalt dokumentieren lassen und dann den ausgezeichneten Preis fordern, denn dann war es definitv kein Irrtum mehr, sondern ein Lockangebot ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #4 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 09:40
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.11.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Betsellung in Onlineshop und dann falscher Preis?

Guten Morgen,

danke erstmal für eure Antworten

der Preis ist im Onlineshop gestern noch geändert worden.
Auch bei guenstiger ist der Preis nun der richtige.

@aaky
Du sagst das es sich bei der email um keine Annahme des Kaufangebots, sondern der gesetzlich geforderten Übermittlungsbestätigung handelt.

Dann versteh ich aber nicht, warum der Verkäufer da schon seine Kontodaten, die genaue Artikelbezeichnung und den Preis usw. mit angibt.
Damit denke ich doch schon, dass der Vertrag zustande gekommen ist.
Es stand ja sogar schon drin, dass der Artikel nach Eingang des Geldes innerhalb von 2-4 Tagen versendet wird...

Von anderen Onlinehändlern bei denen ich schonmal was bestellt habe, bekam ich direkt nach der Bestellung eine email ala "Vielen Dank für Ihre Bestellung, wir werden Ihre Bestellung so schnell wie möglich bearbeiten"....

Ich denke halt, dass der Verkäufer, wenn der Preis denn richtig gewesen wäre, keine weitere email an mich verschickt hätte.

Er hat meiner Meinung nach den Vertrag durch seine email angenommen, innerhalb dieser aber ein Zustandekommen des Vertrages über seine AGBs wieder ausgeschlossen.

Das kann doch irgendwie nicht sein..
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  #5 (permalink)  
Alt 11.11.2009, 10:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Betsellung in Onlineshop und dann falscher Preis?

Zitat:
Du sagst das es sich bei der email um keine Annahme des Kaufangebots, sondern der gesetzlich geforderten Übermittlungsbestätigung handelt.
Genau. Hier mal die rechtliche Grundlage
Zitat:
BGB § 312c Unterrichtung des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen
(1) Der Unternehmer hat dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich und unter Angabe des geschäftlichen Zwecks die Informationen zur Verfügung zu stellen, für die dies in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmt ist. ...
(2) Der Unternehmer hat dem Verbraucher ferner die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die in der Rechtsverordnung nach Artikel 240 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche bestimmten Informationen in dem dort bestimmten Umfang und der dort bestimmten Art und Weise in Textform mitzuteilen, und zwar
...
2.bei sonstigen Dienstleistungen und bei der Lieferung von Waren alsbald, spätestens bis zur vollständigen Erfüllung des Vertrags, bei Waren spätestens bis zur Lieferung an den Verbraucher.
Folgende Punkte sind dabei relevant:
- Information an den Verbraucher
- vor endgültiger Erfüllung (Lieferung der Waren)
Gesetzölich ist aber nicht festgelegt, dass damit das Angebot des Käufers angenommen ist.

Vielleicht nochmal kurz zum Ablauf des Vertragsschlusses im Internet:
Die Webseite ist eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots an den Kunden. Mit der Bestellung gibt der Kunde ein Angebot ab mit dem Inhalt, die ausgewählten Waren zu den angegebenen Konditionen (Preis, Lieferung, i.d.R. Vorauszahlung) zu kaufen. Nach Abgabe dieses Angebots ist der Verkäufer verpflichtet, die Informationen (siehe oben) dem Käufer zukommen zu lassen.
Jetzt kann der Verkäufer das Angebot annehmen oder auch nicht. Den Zeitpunkt und die Art und Weise der Annahme kann der Verkäufer (im Rahmen der gesetzlichen bestimmungen) selbst bestimmen. Erst mit der Annahme des Angebots kommt der Vertrag zustande.
Nimmt er nicht an, gibt es keinen Vertrag. Allerdings ist eine Nichtannahme nicht ganz so einfach, da ein vertrauensschutz des Käufers entstanden sein kann. Das Thema ist aber ein weiteres und soll hier nicht ausgebreitet werden
Eine dritte (eher seltene) Variante ist, dass der Verkäufer anstelle der Annahme neue Bedingungen stellt oder (z.B. Änderung der Versandart ...). Dann ist es so, dass der Verkäufer ein neues Angebot gemacht hat und der Käufer dieses Angebot annehemen müsste.

Zitat:
Dann versteh ich aber nicht, warum der Verkäufer da schon seine Kontodaten, die genaue Artikelbezeichnung und den Preis usw. mit angibt.
Weil er a) dazu verpflichtet ist (alle erforderlichen Informationen) und b) der Vertrag eben an die Bedingung der Vorauszahlung geknüoft ist. Ohne Erfüllung einer solchen Bedingung kann kein Vertrag zustande kommen.
Zitat:
Damit denke ich doch schon, dass der Vertrag zustande gekommen ist.
Falsche Denke.
Zitat:
Es stand ja sogar schon drin, dass der Artikel nach Eingang des Geldes innerhalb von 2-4 Tagen versendet wird...
Und? Auch das ist nur eine Information.
Zitat:
Von anderen Onlinehändlern bei denen ich schonmal was bestellt habe, bekam ich direkt nach der Bestellung eine email ala "Vielen Dank für Ihre Bestellung, wir werden Ihre Bestellung so schnell wie möglich bearbeiten"....
Das ist genauso eine Information. Wie die zu formulieren ist, ist gesetzlich nicht festgelegt.
Zitat:
Ich denke halt, dass der Verkäufer, wenn der Preis denn richtig gewesen wäre, keine weitere email an mich verschickt hätte.
Er ist verpflichtet, die o.g. Infoprmationen zu senden. Das hat mit dem Preis nichts zu tun und erfolgt in der Regel automatisiert (was auch zulässig ist). Und dann hätte er sich bei richtigem Preis selbstverständlich nicht mehr melden müssen, warum auch?
Zitat:
Er hat meiner Meinung nach den Vertrag durch seine email angenommen
Falsch. Siehe oben.
Zitat:
innerhalb dieser aber ein Zustandekommen des Vertrages über seine AGBs wieder ausgeschlossen.
Nein. Die AGB regeln, wann eine Annahme durch den verkäufer erfolgt. Und im Beispiel erfolgte diese aber noch nicht.
Zitat:
Das kann doch irgendwie nicht sein..
Auch wenn das Kaufrecht sehr käuferfreundlich ist, ganz so nach gut Dünken ist es nun doch nicht. Es gibt klare Regeln, die eigentlich jedem, der online etwas kauft, bekannt sein sollten. Ich finde es immer wieder traurig, dass die Käufer ihr Widerrufsrecht zwar im Schlaf herbeten können, aber vom eigentlichen Vertragsschluss nicht den geringsten Schimmer haben. Also eben nur das wissen, was für sie günstig ist ...
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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