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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige habe mal ne Frage. Und zwar habe ich mir bei Ebay was ersteigert u auch sofort online überwiesen. Nachdem nach einer Woche noch keine Ware da war, habe ich mich mit den Verkäufer in Verbindung gesetzt, und gefragt was los ist, ob es villeicht Probleme gibt, kann ja immer mal was sein, das er im Kh liegt oder sonst was. Als eine weitere Woche keine Antwort kam, habe ich ein Einschreiben geschickt, wo ich ihn die Frist von 14Tagen gesetzt hab, Entweder Geld zurück, Ware oder ich geh zur Polizei. Darauf hin kam eine Mail bei Ebay von Ihm, wo er schrieb, Du kannst mir gar nix, habe die Eidesstaatliche Versicherung, und hat mir auch ein nachweis an meine Private Mail adresse geschickt. Nun meine frage, lohnt es sich Ihn überhaupt anzuzeigen wenn er eh nicht zahle kann?Meldung an Ebay ist getan. Wie kann ich jetzt weiter forgehen?Danke für eure Hilfe |
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| Ich würde mir eher einen Anwalt suchen, der die Rechte wahrnimmt. Die Polizei kann das Geld auch nicht wiederholen - die können bestenfalls handeln, wenn eine Straftat vorliegt. Aber ein Anwalt kann auf zivilrechtlichem Weg durchaus etwas machen. Denn eine eidesstaatliche Erklärung heißt noch lange nicht, das a) kein Geld da ist und b) das Geld nicht (irgendwann) zurückgezahlt werden muss. Offensichtlich rechnet hier der Verkäufer mit der Unwissenheit und angst des Käufers ... Und nur solange man solche Leute so gewähren und damit durchkommen lässt, solange gibt es Leute, die es auf diese Art versuchen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Genau darauf spekuliert der Verkäufer, bei dir, beim Nächsten, Übernächsten ... Auch glaube ich kaum, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt, und fall doch, kann man immer noch aufgeben. Aber nicht gleich am Anfang. Und das er zahlungsunfähig ist, ist gar nicht gesagt. Solche Dokumente kann inzwischen jeder fälschen. Und selbst wenn, die Forderung bleibt immer noch bestehen - und dann muss er eben zahlen, wenn es ihm irgendwann wieder besser geht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Es scheint ja so zu sein, dass es dem VK von Anfang an klar war, dass er dem Kaufvertrag nicht nachkommt, kommen wir dann nicht zum Betrug? Das wär dann ja schon eine Anzeige wert.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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