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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige Brauch dringend ein paar infos und hilfe, da ich nicht weiss was ich machen soll und ob er Käufer das überhaupt darf. Habe bei Ebay was verkauft, und beim einstellen ist mir ein Fehler in der Artikelbeschreibung unterlaufen. Da ich die Artikelbeschreibung usw. aus anderen Seiten zusammen kopiert habe. Käufer hat Ware erhalten und auch bezahlt, und stellt dann fest das ein feature an dem Gerät nicht funktioniert bzw. nich implementiert ist. (Gerät funktioniert einwandfrei, ausser eine spezielle beleuchtung) Käufer nimmt mit mir Kontakt auf ,und verlangt von anfang an, das ich "verpflichtet" wäre ihm ein NEUES gleiches Gerät zu schicken, inkl. diesem Feature. (Verkäufer übt auch mich druck ständig aus um mehr Geld für ein neues Gerät zu erhalten) Oder das ich Ihm das Geld für ein neues Telefon überweisen soll. Nach ein paar Emails und ein paar Lösungsvorschlägen ist der Käufer nicht willig mit zu machen, und erpresst mit ständig mit einem Rechtsanwalt etc. Obwohl ich willig bin zu verhandeln und versuche eine Lösung zu finden. Habe ihm dann eine Email geschrieben und versucht die Sache erhlich und ruhig mit ihm zu lösen. Habe ihm die Warheit geschrieben und das ich mich geirrt habe, und das ich die Ware zurücknehme. Das ich ihm das Geld zurück überweise inkl. Versandkosten und auffwand. (Er hat das Gerät von Deutschland in die Schweiz senden lassen, da er es dort benötigt und möchte hier die Vestandkosten zurückerstattet haben) Nun ist der Käufer zum Rechtsanwalt gegangen und hat sich dort beraten lassen, und will mir ebenfalls die Rechtsanwaltkosten berechnen. (Komisch ist nur das der Betrag den er nun haben will, genau der Betrag ist den er für ein neues Gerät braucht) Nun meine Fragen: 1.) Darf er das alles überhaupt? 2.) (In der Ebayauktion habe ich eigentlich geschrieben "keine rücknahme oder umtausch da privat verkauf"...) Kann er trotzdem hier alles zurückdrehen? 3.) Darf er mir die Aufwandkosten überhaupt berechnen, weil er das Gerät in die Schweiz gesendet hat? 4.) Muss ich seine Anwaltskosten nun auch bezahlen? Obwohl ich von anfang an willig war mit ihm zu verhandeln oder eine Lösung zu finden? (das mit dem Rechtsanwalt war absolut nicht nötig) 5.) Wenn ich mich weigere hier drauf einzugehen, was kann mir passieren? Danke euch allen im voraus! Mit freundlichen Grüssen, haraldf |
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| Um es allgemein zu machen: Wenn ein Sachmangel vorliegt, schreibt das Gesetz genau vor, was möglich ist Zitat:
Und wenn man dann ewig um den heißen Brei redet, kann es durchaus passieren, dass der Käufer sich rechtliche Unterstützung (die nun mal nur ein Anwalt geben darf) holt - und dann muss der Verkäufer damit leben, dass er schadensersatzpflichtig wird. Ich kann (und darf) nicht genau beurteilen, was hier gelaufen ist, aber den Ausführungen entnehme ich, dass sich sowohl Käufer als auch Verkäufer nicht ganz richtig verhalten haben
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| aha ok... also wenn ich dich richtig verstehe oder den Auszug, kann er nur eins davon geltend machen? Zitat:
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| Nicht ganz Zitat:
Es sind also nicht drei Optionen (da hab ich mich vielleicht falsch ausgedrückt, weil ich gleich auf den § 439 mit dem "wenn eins davon angeboten wurde" bezogen habe - hab ich korrigiert), sondern die Reihenfolge des Verhaltens bei Sachmängeln. Nur bei 3. ist dann die Wahl entweder oder, also entweder Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
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