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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 20:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 2
Standard Namensklau?!


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Guten Abend,

man nehme mal an einer Besitzt seit ca. 2008 die Domain XY.de
Jetzt kommt jemand anderes und bestellt sich die Domain XY.eu
also mit gleichen Namen..

Der Name ist keine registrierte Marke und darf so eigentlich ja frei verwendet werden..

Jetzt nehme man weiter an das XY.eu ein Webhoster z.B. aufmacht..
XY.de war zu der Zeit nicht aktiv..jetzt allerdings kommt XY.de an und beschuldigt XY.eu "Namensklau"

Jetzt ist die Frage..kann es jetzt eine Anzeige für XY.eu geben oder wird da nichts passieren..?!

Ich danke im Vorraus.

Gruß.
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  #2 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 20:17
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Namensklau?!

Ich denke nicht, dass es dazu eine Norm im StGB gibt. Müsste also zivilrechtlich geklärt werden. Zu diesem Thema (mit Domains hin und her) gibt es eigentlich viele Themen hier im Forum. Schau dir die mal an.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 12.11.2009, 22:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.11.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Namensklau?!

Und wie sieht es aus wenn XY.de ein Gewerbeschein hat?

Also dann z.B. XY GmbH

Ich bitte um schnelle Antwort..da jetzt ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung am laufen ist

Geändert von the0 (12.11.2009 um 22:07 Uhr). Grund: habe was hinzugefügt
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  #4 (permalink)  
Alt 13.11.2009, 10:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Namensklau?!

Hier kann es bestenfalls um gewerbliches Namens- oder Markenrecht gehen. Ein Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung ist eigentlich unmöglich

Und gewerbliches Namensrecht kann nur geltend gemacht werden, wenn der Name auch verwendet wurde, der Verletzende auch gewerblich tätig wird und im selben Bereich tätig wird.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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