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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Kommt darauf an, was man unter "modern" versteht. Nur weil gerade eine Farbe modern ist, hat man kein Anspruch auf ein solches Waschbecken. Auf ein Waschbecken überhaupt, könnte man jedoch schon Anspruch haben.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Guckt man sich denn eine Wohnung nicht vorher an, bevor man diese bezieht? Solange das Waschbecken funktionabel ist und auch keine Risse etc. enthält, würde ich persönlich meinen, dass man eher keinen Anspruch darauf hätte und wohl auch eher den Richter mit einer potentiellen Klage schlichtweg erheitern würde.. |
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| Ich stimme minikleinwagenfahrer zu: Es kommt auf die Funktionalität und Nutzbarkeit der Ausstattung an, nicht das Aussehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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