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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 09:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2007
Beiträge: 5
Standard Neue Nutzungsbedingungen


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Hallo,

wie können, wenn auf einer Homepage (Mitfahrerzentrale mit Forum) die Nutzungsbedingungen geändert werden, diese durch die Mitglieder bestätigt werden?
Reicht es aus, wenn die Mitglieder ein E-Mail bekommen, in dem sie auf die Änderung der Nutzungsbedingungen hingewiesen werden, und eine Frist von 14 Tagen zur Ablehnung bekommen. Sollte in diesen 14 Tagen kein Widerspruch kommen gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als anerkannt. Ist das so rechtlich möglich?
In den alten wie auch in den neuen Nutzungsbedingungen steht:
"Der Nutzer ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs erlischt das zwischen dem Betreiber und dem Nutzer bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung."

oder muss da eine andere Vorgehensweise genommen werden?

Mit freundlichen Grüßen aus der Steiermark
Ulli
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  #2 (permalink)  
Alt 16.11.2009, 11:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Neue Nutzungsbedingungen

Zitat:
Reicht es aus, wenn die Mitglieder ein E-Mail bekommen, in dem sie auf die Änderung der Nutzungsbedingungen hingewiesen werden, und eine Frist von 14 Tagen zur Ablehnung bekommen. Sollte in diesen 14 Tagen kein Widerspruch kommen gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als anerkannt. Ist das so rechtlich möglich?
Wenn das bereits bei der Registrierung vereinbart war, ist das möglich. Das im Nachhinein so zu machen, dürfte einige Probleme bringen.
Zitat:
In den alten wie auch in den neuen Nutzungsbedingungen steht:
"Der Nutzer ist berechtigt, den Änderungen zu widersprechen. Im Falle des Widerspruchs erlischt das zwischen dem Betreiber und dem Nutzer bestehende Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung."
Hier sehe ich nicht., dass das so vereinbart war. Es fehlt nämölich, wie die neuen Bedingungen bekannt gemacht werden und darum geht es.
Zitat:
oder muss da eine andere Vorgehensweise genommen werden?
Hier muss dann wohl eine aktive Zustimmung erfolgen. Das kann man z.B. bei der nächsten Anmeldung machen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 17.11.2009, 22:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Neue Nutzungsbedingungen

Hallo aaky,

danke für die Antwort.
Mein Gedanke war, dass auch nicht drinsteht, dass zugestimmt werden muss, sonder nur das es die Möglichkeit geben muss zu wiedersprechen. Und dem würde ich damit gerecht werden.
Aber ich kenne mich damit eben nicht weiter aus, und die logische Seite ist eben nicht immer auch die rechtlich richtige. Inzwischen habe ich gehört, dass es möglich ist, etwas zu installieren, was mir die Funktion des Bestätigungsvorganges beim Anmelden ermöglicht. Mal sehen ob ich damit zurecht komme.

Mfg. Ulli
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