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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 15:28
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 20
Standard Webspacevermietung an Minderjährigen


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Hallo,

dürfte eine Privatperson einem Minderjährigen (16 Jahre) einen Webspace für maximal 5 €/Monat vermieten? Wenn ja, würde dazu ein Einverständnis der Eltern erforderlich sein?

Danke für Eure Tipps!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 20:18
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Webspacevermietung an Minderjährigen

Möglich ist das. Vor allem da aber ein Dauerschuldverhältnis vorliegen würde, ist das Einverständnis oder die Genehmigung der Eltern / Vertreter notwendig.

Außerdem würde ich beachten, dass es bei einem Webspace ja immer zu Problemen mit Urheberrecht etc kommen kann. Darüber muss man sich im klaren sein - ich weiß nicht, in wie weit man einem Minderjährigen unterstellen kann, dass er da Ahnung von hat; auch wie es mit der Haftnug ausschaut, kann ich nicht genau sagen.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 20:22
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 20
Standard AW: Webspacevermietung an Minderjährigen

Aus den rechtlichen Gründen bezüglich Urheberrechts hat sich die Beispielsituation bereits durch AGB abgesichert.

Aber trotzdem danke für deinen Hinweis! :-)
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 20:25
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Webspacevermietung an Minderjährigen

Zitat:
Zitat von MagicJojo Beitrag anzeigen
Aus den rechtlichen Gründen bezüglich Urheberrechts hat sich die Beispielsituation bereits durch AGB abgesichert.
Du merkst selber, dass sich das komisch anhört oder?

Das Problem ist sicherlich nicht das irgendwie in die AGB zu schreiben. Aber ich frage mich, ob es wirklich so einfach ist dem Minderjährigen ein solch großes Wissen und die Haftung aufzubürden. Ich kann mir zwar vorstellen, dass die Eltern aufgrund der Zustimmung zu dem Vertrag, auch dafür verantwortlich sind mit dem Kind zu klären was es darf..

Warten wir mal auf aaky
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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  #5 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 20:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.07.2009
Beiträge: 20
Standard AW: Webspacevermietung an Minderjährigen

Naja die gesetzlich Vorschriften zum Thema Urheberrecht werden ausdrücklich und komplett auf den "Kunden" geschoben. Er haftet selbst über all die Inhalte, die er online stellt. Der Hoster würde sich in dem Fall von jeglichen rechtlichen Folgen, wenn der Kunde etwas illegales betreiben würde, freisprechen (zum Beispiel wenn er urhebergeschütztes Material verwendet).
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