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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #6 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 11:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Zitat:
Zitat von neues Mitglied Beitrag anzeigen
aber das muss doch irgendwann mal verjähren, oder etwa nicht?
Macht es doch, irgendwann
Zitat:
Die Verjährung ist die normale Verjährung. Wobei diese nicht ab dem Zeitpunkt der Verwendung sondern dem Zeitpunkt der Entdeckung des Rechtsverstoßes gilt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #7 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 13:07
neues Mitglied
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Dachte halt, dass die Verjährung irgendwann unabhängig vom Bekanntwerden erfolgt.

Zu meinem Beispiel nochmal:
Mal angenommen, eine Person A eines Vereins macht eine Vereinszeitschrift und verwendet bilder und Texte aus dem Internet.
Wer ist dann verantwortlich?
Der, der die Zeitschrift erstellt hat?
Der, der die Zeitschrift verbreitet hat?
Der Vereinsvorsitzende, der Verantwortlicher für alle Dinge im Verein ist?

Es handelt sich hier nur um ein Beispiel....aber interessant wäre es für mich.
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  #8 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 13:13
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Zitat:
Dachte halt, dass die Verjährung irgendwann unabhängig vom Bekanntwerden erfolgt.
Geht ja gar nicht. Ansonsten würde ja auch das Urheberrecht "verjähren": Wenn der Urheber Jahre nichts unternommen hätte, weil er es nicht wusste, hätte er dann keine Rechte mehr - und das kanns nun wirklich nicht sein
Zitat:
Wer ist dann verantwortlich?
Der, der die Zeitschrift erstellt hat?
Der, der die Zeitschrift verbreitet hat?
Der Vereinsvorsitzende, der Verantwortlicher für alle Dinge im Verein ist?
Kommt auf die Vereinbarungen an. Eigentlich immer der, der das Recht verletzt hat. Vertraglich kann die Verantwortung aber anders vereinbart sein. Ist nichts vereinbart, dann eben der, der der das Recht verletzt hat. Bei dem Beispiel müsste man dann genau den Ablauf der Verletzung ermitteln.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 14:19
neues Mitglied
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

anke!!
Aber verantwortlich ist doch m.E. immer der, der etwas veröffentlicht.

Nach was bemisst sich denn der Schadensersatz? Gibts da Vorgaben?
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  #10 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 16:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Verantwortlich heißt aber nicht immer haftbar. In der Regel ist der Verantwortliche zwar der erste Ansprechpartner, aber der kann die Haftung auch an den eigentlichen "Täter" weitergeben, wenn dieser die rechtsverletzung begangen hat (und der Verantwortliche nicht hätte wissen können, dass eine Rechtsverletzung vorliegt - wusste er es, kann das durchaus etwas anders aussehen, Stichwort Handlung mit Auftrag)
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