![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet" im Forum » Internationales Privatrecht « |
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| Anzeige mal angenommen, eine Person A verwendet Texte und Bilder aus dem Internet, um beispielsweise eine Vereinszeitschrift (Hochzeitszeitung o.Ä.) aufzupeppen. Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus? Welche Strafe kann einen erwarten? Wann verjähren derartige Ansprüche? Danke!! |
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| Die Strafe kann strafrechtlich und zivilrechtlich sein. Strafrechtlich ist es meistens gering (kommt auf den Umfang der Verwendung an), zivilrechtlich kann es schon für ein Bild in den vierstelligen Bereich gehen. Die Verjährung ist die normale Verjährung. Wobei diese nicht ab dem Zeitpunkt der Verwendung sondern dem Zeitpunkt der Entdeckung des Rechtsverstoßes gilt.
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Und wie sieht es in einem Forum aus? So manche Teilnehmer benutzen Namen von Persönlichkeiten und als Avatar ein Bild, das eine Persönlichkeit darstellt? Erlaubt, oder generell verboten? |
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| Weder noch Bei der Verwednung von Namen kann es Probleme geben, wenn Marken- oder gewerbliche Namensrechte verletzt werden (z.B. weil eine Verwechslungsgefahr oder ein Missbrauch vorliegen). Das muss also immer im speziellen Fall beurteilt werden. Bei den Avataren gilt Urheberrecht wie bei jedem Bild. Bei beiden Fällen gilt, dass es Antragsrecht ist, wenn sich also der Rechteinhaber nichts macht, passiert nichts. Aber das kann immer noch kommen ...
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| Macht es doch, irgendwann Zitat:
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| Dachte halt, dass die Verjährung irgendwann unabhängig vom Bekanntwerden erfolgt. Zu meinem Beispiel nochmal: Mal angenommen, eine Person A eines Vereins macht eine Vereinszeitschrift und verwendet bilder und Texte aus dem Internet. Wer ist dann verantwortlich? Der, der die Zeitschrift erstellt hat? Der, der die Zeitschrift verbreitet hat? Der Vereinsvorsitzende, der Verantwortlicher für alle Dinge im Verein ist? Es handelt sich hier nur um ein Beispiel....aber interessant wäre es für mich. |
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Zitat:
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| Verantwortlich heißt aber nicht immer haftbar. In der Regel ist der Verantwortliche zwar der erste Ansprechpartner, aber der kann die Haftung auch an den eigentlichen "Täter" weitergeben, wenn dieser die rechtsverletzung begangen hat (und der Verantwortliche nicht hätte wissen können, dass eine Rechtsverletzung vorliegt - wusste er es, kann das durchaus etwas anders aussehen, Stichwort Handlung mit Auftrag)
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