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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 17:28
neues Mitglied
 
Beiträge: n/a
Standard Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet


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Hallo,
mal angenommen, eine Person A verwendet Texte und Bilder aus dem Internet, um beispielsweise eine Vereinszeitschrift (Hochzeitszeitung o.Ä.) aufzupeppen.

Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus?
Welche Strafe kann einen erwarten?
Wann verjähren derartige Ansprüche?

Danke!!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 22:02
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Die Strafe kann strafrechtlich und zivilrechtlich sein. Strafrechtlich ist es meistens gering (kommt auf den Umfang der Verwendung an), zivilrechtlich kann es schon für ein Bild in den vierstelligen Bereich gehen.
Die Verjährung ist die normale Verjährung. Wobei diese nicht ab dem Zeitpunkt der Verwendung sondern dem Zeitpunkt der Entdeckung des Rechtsverstoßes gilt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 22:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 1
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Und wie sieht es in einem Forum aus? So manche Teilnehmer benutzen Namen von Persönlichkeiten und als Avatar ein Bild, das eine Persönlichkeit darstellt? Erlaubt, oder generell verboten?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 22:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Weder noch Ein Ja / Nein gibt es im Recht nicht.

Bei der Verwednung von Namen kann es Probleme geben, wenn Marken- oder gewerbliche Namensrechte verletzt werden (z.B. weil eine Verwechslungsgefahr oder ein Missbrauch vorliegen). Das muss also immer im speziellen Fall beurteilt werden.

Bei den Avataren gilt Urheberrecht wie bei jedem Bild.

Bei beiden Fällen gilt, dass es Antragsrecht ist, wenn sich also der Rechteinhaber nichts macht, passiert nichts. Aber das kann immer noch kommen ...
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 10:59
neues Mitglied
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

aber das muss doch irgendwann mal verjähren, oder etwa nicht?
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