| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige mal angenommen, eine Person A verwendet Texte und Bilder aus dem Internet, um beispielsweise eine Vereinszeitschrift (Hochzeitszeitung o.Ä.) aufzupeppen. Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus? Welche Strafe kann einen erwarten? Wann verjähren derartige Ansprüche? Danke!! |
| |||
| Die Strafe kann strafrechtlich und zivilrechtlich sein. Strafrechtlich ist es meistens gering (kommt auf den Umfang der Verwendung an), zivilrechtlich kann es schon für ein Bild in den vierstelligen Bereich gehen. Die Verjährung ist die normale Verjährung. Wobei diese nicht ab dem Zeitpunkt der Verwendung sondern dem Zeitpunkt der Entdeckung des Rechtsverstoßes gilt.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Und wie sieht es in einem Forum aus? So manche Teilnehmer benutzen Namen von Persönlichkeiten und als Avatar ein Bild, das eine Persönlichkeit darstellt? Erlaubt, oder generell verboten? |
| |||
| Weder noch Bei der Verwednung von Namen kann es Probleme geben, wenn Marken- oder gewerbliche Namensrechte verletzt werden (z.B. weil eine Verwechslungsgefahr oder ein Missbrauch vorliegen). Das muss also immer im speziellen Fall beurteilt werden. Bei den Avataren gilt Urheberrecht wie bei jedem Bild. Bei beiden Fällen gilt, dass es Antragsrecht ist, wenn sich also der Rechteinhaber nichts macht, passiert nichts. Aber das kann immer noch kommen ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Urheberrecht an Texten in Foren | Nachdenker | Urheberrecht | 20 | 16.03.2009 12:16 |
| Bearbeitung von Texten und Veröffentlichung | couchtiger | Urheberrecht | 1 | 27.04.2008 22:31 |
| Frage zum Copyright bei Bildern im Internet | H3LL | Urheberrecht | 1 | 10.12.2007 15:24 |
| Urheberrecht mit Texten und Logos | FREMDER | Urheberrecht | 1 | 03.03.2007 22:00 |
| Veröffentlichung von Texten | Terra | Urheberrecht | 1 | 22.08.2001 14:54 |
| |