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  #1 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 17:28
neues Mitglied
 
Beiträge: n/a
Standard Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet


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Hallo,
mal angenommen, eine Person A verwendet Texte und Bilder aus dem Internet, um beispielsweise eine Vereinszeitschrift (Hochzeitszeitung o.Ä.) aufzupeppen.

Wie sieht es da mit dem Urheberrecht aus?
Welche Strafe kann einen erwarten?
Wann verjähren derartige Ansprüche?

Danke!!
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  #2 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 22:02
Super-Moderator
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 7.359
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Die Strafe kann strafrechtlich und zivilrechtlich sein. Strafrechtlich ist es meistens gering (kommt auf den Umfang der Verwendung an), zivilrechtlich kann es schon für ein Bild in den vierstelligen Bereich gehen.
Die Verjährung ist die normale Verjährung. Wobei diese nicht ab dem Zeitpunkt der Verwendung sondern dem Zeitpunkt der Entdeckung des Rechtsverstoßes gilt.
__________________
Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.
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  #3 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 22:24
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.11.2009
Beiträge: 1
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Und wie sieht es in einem Forum aus? So manche Teilnehmer benutzen Namen von Persönlichkeiten und als Avatar ein Bild, das eine Persönlichkeit darstellt? Erlaubt, oder generell verboten?
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  #4 (permalink)  
Alt 19.11.2009, 22:41
Super-Moderator
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 7.359
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Weder noch Ein Ja / Nein gibt es im Recht nicht.

Bei der Verwednung von Namen kann es Probleme geben, wenn Marken- oder gewerbliche Namensrechte verletzt werden (z.B. weil eine Verwechslungsgefahr oder ein Missbrauch vorliegen). Das muss also immer im speziellen Fall beurteilt werden.

Bei den Avataren gilt Urheberrecht wie bei jedem Bild.

Bei beiden Fällen gilt, dass es Antragsrecht ist, wenn sich also der Rechteinhaber nichts macht, passiert nichts. Aber das kann immer noch kommen ...
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  #5 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 10:59
neues Mitglied
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

aber das muss doch irgendwann mal verjähren, oder etwa nicht?
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  #6 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 11:41
Super-Moderator
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 7.359
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Zitat:
Zitat von neues Mitglied Beitrag anzeigen
aber das muss doch irgendwann mal verjähren, oder etwa nicht?
Macht es doch, irgendwann
Zitat:
Die Verjährung ist die normale Verjährung. Wobei diese nicht ab dem Zeitpunkt der Verwendung sondern dem Zeitpunkt der Entdeckung des Rechtsverstoßes gilt.
__________________
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  #7 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 13:07
neues Mitglied
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Dachte halt, dass die Verjährung irgendwann unabhängig vom Bekanntwerden erfolgt.

Zu meinem Beispiel nochmal:
Mal angenommen, eine Person A eines Vereins macht eine Vereinszeitschrift und verwendet bilder und Texte aus dem Internet.
Wer ist dann verantwortlich?
Der, der die Zeitschrift erstellt hat?
Der, der die Zeitschrift verbreitet hat?
Der Vereinsvorsitzende, der Verantwortlicher für alle Dinge im Verein ist?

Es handelt sich hier nur um ein Beispiel....aber interessant wäre es für mich.
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  #8 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 13:13
Super-Moderator
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 7.359
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Zitat:
Dachte halt, dass die Verjährung irgendwann unabhängig vom Bekanntwerden erfolgt.
Geht ja gar nicht. Ansonsten würde ja auch das Urheberrecht "verjähren": Wenn der Urheber Jahre nichts unternommen hätte, weil er es nicht wusste, hätte er dann keine Rechte mehr - und das kanns nun wirklich nicht sein
Zitat:
Wer ist dann verantwortlich?
Der, der die Zeitschrift erstellt hat?
Der, der die Zeitschrift verbreitet hat?
Der Vereinsvorsitzende, der Verantwortlicher für alle Dinge im Verein ist?
Kommt auf die Vereinbarungen an. Eigentlich immer der, der das Recht verletzt hat. Vertraglich kann die Verantwortung aber anders vereinbart sein. Ist nichts vereinbart, dann eben der, der der das Recht verletzt hat. Bei dem Beispiel müsste man dann genau den Ablauf der Verletzung ermitteln.
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  #9 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 14:19
neues Mitglied
 
Beiträge: n/a
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

anke!!
Aber verantwortlich ist doch m.E. immer der, der etwas veröffentlicht.

Nach was bemisst sich denn der Schadensersatz? Gibts da Vorgaben?
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  #10 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 16:08
Super-Moderator
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 7.359
Standard AW: Verwensung von Texten und Bildern aus dem Internet

Verantwortlich heißt aber nicht immer haftbar. In der Regel ist der Verantwortliche zwar der erste Ansprechpartner, aber der kann die Haftung auch an den eigentlichen "Täter" weitergeben, wenn dieser die rechtsverletzung begangen hat (und der Verantwortliche nicht hätte wissen können, dass eine Rechtsverletzung vorliegt - wusste er es, kann das durchaus etwas anders aussehen, Stichwort Handlung mit Auftrag)
__________________
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