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| Anzeige Zum Beitrag » Abmahnung wegen Spam: Unterlassungserklärung ist nicht auf eine E-Mail-Adresse bezogen |
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| Das mit dem "Taschengeld" ist wohl eher Wunschdenken, denn - wie alle anderen Abgemahnten es tun sollten - akzeptieren die Spamer auch nicht die Kosten im Wiederholungsfall. Das bedeutet, man müsste als Spamopfer seine Forderung erstmal genauso durchsetzen wie man sie stellt ... Ich persönlich sehe in diesem Urteil keinerlei praktischen Wert, als dass das Spamopfer noch mehr Aufwand hat - man sollte das tun, was man in 99% der Spammails tut, da man sowieso keine Handhabe hat (keine deutschen Anbieter): Ungeöffnet und ungelesen löschen und vergessen. Wenn wirklich niemand mehr auf Spams reagieren würde, gäbe es irgendwann keine mehr ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| bezüglich Taschengeld: ist das nicht der Sinn einer Unterlassungserklärung: dass es eine Strafe gibt, wenn man "es nochmal tut"? Ich denke auch, praktisch eher weniger. Denn bei den Leuten, die man zu einer Unterlassungserklärung zwingen kann, ist meist auf ein einfach Abmelden-Link angegeben.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Sinn einer Unterlasungserklärung ist die Einstellung rechtswidrigen Verhaltens. Die Strafe bei Wiederholung ist eigentlich nur sekundär.
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| Klar, aber die wird doch sicherlich nur eingehalten, weil eine Strafe droht.
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