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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 21:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2007
Beiträge: 5
Standard Namens-und Adressdaten


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Hallo,

bei einer Mitfahrerzentrale könnte es sinnvoll sein, wenn für angemeldete Benutzer der volle Name und die Adresse der anderen Mitglieder sichtbar ist.
a - könnte dass irgendwelche Probleme geben, rechtlich gesehen?
b - oder ist das in Ordnung, wenn bei der Registrierung schon auf die Sichtbarkeit von Name und Adresse hingewiesen wird?
c - sollte das auch in den Nutzungsbedingungen so stehen?

Mit fragenden Grüßen
Ulli
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  #2 (permalink)  
Alt 20.11.2009, 23:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Namens-und Adressdaten

Zitat:
a - könnte dass irgendwelche Probleme geben, rechtlich gesehen?
Ja, da das personenbezogene Daten sind.
Zitat:
b - oder ist das in Ordnung, wenn bei der Registrierung schon auf die Sichtbarkeit von Name und Adresse hingewiesen wird?
Prinzipiell ja, allerdings reicht nicht der Hinweis darauf, sondern der Nutzer muss explizit (und nachweislich) zustimmen
Zitat:
c - sollte das auch in den Nutzungsbedingungen so stehen?
Nein. Die Zustimmung muss explizit vom Nutzer gegeben werden. In den Nutzungsbedingungen könnte das eine überraschende Klausel sein.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 15:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Namens-und Adressdaten

Hallo aaky,
danke für die schnelle und gut verständliche Antwort!

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Prinzipiell ja, allerdings reicht nicht der Hinweis darauf, sondern der Nutzer muss explizit (und nachweislich) zustimmen.
  1. Eine Registrierung ist oft nur möglich, wenn man durch ein anklicken eines Kästchens den AGB`s zustimmt. Reicht es aus, wenn auf die gleiche Art die Zustimmung zum Veröffentlichen der oben genannten Daten genehmigen lässt?
  2. Was heißt "nachweislich? Muss es auf irgend eine Art der Abspeicherung auch später noch möglich sein, die Zustimmung nachzuweisen?
  3. Mir wird gerade bewusst, dass ich hier in einem deutschen Forum nachfrage. Ich bin zwar Deutscher, lebe aber in Österreich. sind diese gesetzlichen Regelungen fürs Internet EU-weit geregelt, oder könnte das in Österreich anders aussehen?

Mfg.
Ulli

Geändert von Ulli (21.11.2009 um 15:54 Uhr).
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  #4 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 16:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Namens-und Adressdaten

1. Prinzipiell müsste das ausreichen, wennes klar und deutlich erkennbar ist
2. Im Sreitfall muss man eben beweisen können, dass der User zugestimtm hat. Wie man das macht, ist dem betreiber selbst überlassen. Problematisch ist nur, dass eigentlich fast alles abgestritten weden kann ("Das Kästchen war gar nicht da ...") Zivilrechtliche Beweise sind zum Teil sehr schwierig.
3. Datenschutzrecht ist nati0nales Recht. das könnte in Österreich etwas anders aussehen.
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  #5 (permalink)  
Alt 21.11.2009, 17:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2007
Beiträge: 5
Standard AW: Namens-und Adressdaten

Vielen Dank für die Antworten!!!
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