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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Mich würde mal interessieren ob es bei folgendem Sachverhalt möglich ist, als Kunde vom Vertrag zurückzutreten: Kunde bestellt ein vServer Hosting Angebot inkl. Domain. Anbieter stellt vServer bereit aber lässt mit der Domain auf sich warten. Nach mehreren Aufforderungen per Support Ticket (Telefon geht keiner ran) wird immer noch nicht reagiert (und weitere Anfragen ignoriert)... Hat man dann das Recht vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Zahlung zu verweigern? Mit freundlichen Grüßen, Sven P.
__________________ Nur derjenige der sich umdreht und geht ist alleine... |
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| Es kommt drauf an, was im Vertrag steht. Mit so einer Domain kann dauern... unerlässlich sind etwa 24 Stunden, in denen die DNS-Server die neue Domain erst "aufnehmen" müssen.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| 24 Stunden kann ich ja verstehen aber 70 Tage finde ich dann doch schon ein wenig viel Ich dachte es gibt sowas wie ein Rücktrittsrecht bei nicht erfüllung der Leistungen (und bei Ignoranz des Anbieters erst recht)... Grüße Sven
__________________ Nur derjenige der sich umdreht und geht ist alleine... |
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| Die Speilregeln bei Nichtleistung sind eindeutig gesetzölich festgelegt: Mahnung, Fristsetzung ... Natürlich alles nachweisbar (eine Email z.B. reicht als Mahnung nicht aus, wenn der Empfänger den Zugang verneint) Und dann gibt es (irgendwann) auch ein Rücktrittsrecht bei Nichtleistung. Bei Ignoranz oder Überheblichkeit gibt es das nicht
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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