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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 07:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Abmahnung: ein falsches und ein richtiges Impressum bei eBay


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Wie wichtig richtige und vollständige Angaben im Impressum für Onlinehändler sind, hat das OLG Hamm des Öfteren klargestellt. In einem aktuellen Urteil ging es um die Frage, was geschieht, wenn man als Verkäufer bei eBay zwei Impressums-Seite einstellt, eine falsche auf der Angebotsseite und eine korrekte auf der ?mich-Seite?.


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