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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 11:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 23.11.2009
Beiträge: 1
Standard Falsche Produktbeschreibung EU-Recht


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Angenommen bei einer Onlineauktion wurde von Privat ein Produkt als ein Markenprodukt angeboten.
Nach Erhalt stellt sich jedoch heraus, dass es sich nicht um ein Markenprodukt handelt. Es gibt keinen Markenhinweis auf dem Produkt und
auch bestätigt der Hersteller, dass es sich nicht um ein Originalprodukt handelt. Nach m.E. würde hier ein Sachmangel vorliegen.

Nun beruft sich der Verkäufer darauf, nichts davon gewusst zu haben. Er hat diesen Gegenstand als Markenprodukt gekauft, z.B. auf dem Flohmarkt. Der Verkäufer bot eine Besichtigung an und schließt jegliche Garantie / Gewährleistung aus.
Welche Möglichkeiten bieten sich einem bei einem solchen Fall?
Arglistige Täuschung wird schwer nachweisbar sein. Befreit die Unwissenheit von der Tatsache eines Sachmangels den Verkäufer von seinen Pflichten, bzw. sind diese durch den üblichen Ausschluss der Gewährleistung etc. nicht mehr relevant?

Mfg.
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2009, 21:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Falsche Produktbeschreibung EU-Recht

Zitat:
Arglistige Täuschung wird schwer nachweisbar sein.
Ein Straftatbestand ist hier primär auch egal, da die Forderungen eh zivilrechtlich durchgesetzt werden müssten.
Zitat:
Befreit die Unwissenheit von der Tatsache eines Sachmangels den Verkäufer von seinen Pflichten
Nein. In dem Beispiel ist eher das Gegenteil relevant. Wenn eine Eigenschaft angegeben wird, muss sich der Verkäufer sicher sein, das seine Ware diese auch hat.
Zitat:
sind diese durch den üblichen Ausschluss der Gewährleistung etc. nicht mehr relevant?
Ein Ausschluß der Sachmängelgewährleistung ist nicht möglich. Nicht bei Privatverkäufern und auch nicht durch irgendwelche Klauseln. Dies würde gegen geltendes Recht verstoßen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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