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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Die Frage muss sich jeder selbst beantworten, wieviel sein Recht ihm wert ist. Heute ist es 1,50, das nächste mal 5, dann 10, dann 50 ... Wo fängt man an, wenn es um das Recht geht?
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Mir wären 1,5 keine Klage wert, aber das Beibehalten einer Schlechten Erfahrung des Verkäuers, trotz Drohung, schon. Manche Literatur vertritt, dass man auch für 1,50 € (in Notwehr.. is klar) töten darf. Das dazu wie viel 1,50 € wert sind.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Das ist das Problem: Das Maß unserer Moral ist Geld geworden. 1,50 ist weniger wert als 50, für 1,5 keine Klage für 50 schon. Es geht nicht mehr darum, was Recht ist und was nicht, es geht nur noch darum, was es kostet ...
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Gut nun hat er den Fall an ebay gegeben und bittet mich die bewertung zurückzu nehmen. Er schrieb:Sie brauchen die Sachen nicht zurück schicken.Geben sie mir ihre Bankverbindung, ich überweise ihnen den Kaufpreis unter Zurücknahme der Bewertung. Soll ich das machen |
| Tags: ebay |
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| Onlineauktion -> Drohung von Händler wegen Bewertung | da.cappo | Onlineauktionen | 2 | 28.11.2009 17:42 |
| AG München: Kaufpreiserstattung erst nach Rücknahme negativer eBay-Bewertung? | Discuss24 | Onlineauktionen | 0 | 04.07.2009 11:37 |
| ebay : Schadenersatz wegen negativer Bewertung ? | Falco25 | Onlineauktionen | 3 | 09.09.2008 23:15 |
| Bedroht | Hallo | Strafrecht & Internet | 0 | 17.07.2005 20:43 |
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