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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Warum? Die Rückzahlung darf er nicht von der Bewertung abhängig machen. Und genau das ist das Problem: Wenn man sie zurücknimmt, fällt der nächste darauf rein. Genau dafür sind die Bewertungen da. Wenn es wirklich "nur" um 1,50 geht, würde ich persönlich noch eine Zusatzbewertung machen, das er die Rückzahlung von der Rücknahme der Bewertung abhängig gemacht hat
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Professor erzählte... Ging halt vor Gericht um einen Betrag von wenigen Euro. Der Richter meinte: Bevor wir hier uns lange aufhalten, was halten sie davon, wenn ich ihnen den Betrag aus meiner eigenen Tasche bezahle... das wollte der Kläger aber nicht! Er wollte wissen, ob er überhaupt Recht hat - find ich gut. Bezüglich dem anderen kann ich auch nur zustimmen.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Ich bin mir sicher, dass er das mit besten Absichten gesagt hat =) Und die meisten wären wohl auch drauf eingegangen... kann mir vorstellen, dass sich die anderen im Raum mächtig gewundert haben.
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Denk ich auch, der weiß schon warum er das gesagt hat Also meint ihr, ich soll ihm schreiben, dass ich die bewertung nicht zurücknehemn soll und zu der negativen noch nen kommentar?? |
| Tags: ebay |
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