![]() | Bitte beachten Sie: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsberatungsgesetz kostenpflichtig und darf nur von einem zugelassenen Rechtsanwalt geleistet werden. In diesem Forum darf daher keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustauch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Diskutieren Sie mit zum Thema: "werde wegen negativer Bewertung bedroht" im Forum » Onlineauktionen « |
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| Anzeige Ich habe eine dringende FRage zu Ebay. Ich habe letztens ein Damen Bekleidungspaket für 1,50€ ersteigert. Auf den Fotos sah alles top aus (was will man auch auf Fotos viele sehen). Nun kamen die Sachen und waren mit Flecken übersäht und ausgebleicht. Mir ist klar, dass gebrauchte Kleidung nicht neu sein kann, aber diese Sachen können in den Müll, und von Flecken stand nichts in der Auktion! Ich habe eine negative Bewertung abgegeben, in der ich nur schrieb, dass die Sachen verfleckt und ausgewaschen sind. Nun droht mir der Verkäufer mit rechtlichen Schritten, wenn ich die Bewertung nicht innerhalb von 3 Tagen zurücknehme. Was soll ich tun? Pille |
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| Ich würde auf die rechtlichen Schritte warten. Und wenn was kommt, damit zu einbem Anwalt gehen und prüfen lassen.
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Soll ich auf seine Nachricht reagieren?Habe ich bis jetzt nämlich noch nicht. Und wenn er wirklich den Anwalt einschaltet, kann mir dann was passieren. Er schrieb: "Geschenkt ist noch zu teuer, nehmen sie ihre negative Bewertung innerhalb von 3 Tagen nicht zurück , reden wir über eine höhere Ebene. Ich möchte nicht unbedingt meinen Rechtsanwalt in Verbindung bringen müssen. Die Ware war gekauft wie gesehen. ..., Justizvollzugsobersekretär. Der will mir doch nur Angst machen oder? |
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| Allein der Ton ist schon mehr als lächerlich Ich würde mir schön die Bilder ausdrucken, am besten mit Zeugen, und dann warten, was die "höhere Ebene" sagt. Wenn ein Anwalt eingschaltet wird, hat man in der Regel immer erst mal die Möglichkeit, sich zu verteidigen (da skostet noch nichts) - oder man schaltet dann gleich einen Anwalt ein (die Kosten muss man allerdings erstmal selbst tragen). Und sollte es dann zu einem Verfahren kommen, kann einem jeder Anwalt helfen (auch was die möglichen Kosten angeht, die kann man normalerweise auch vorher schon erfragen). Der kennt dann auch, mögliche Konsequenzen. Meine persönliche Wertung ist: Hier spielt sich jemand auf. Ich würde mir die Antwort auch schön aufheben, denn wenn es kein "Justizvollzugsobersekretär" ist, kann man hier auch noch gegen vorgehen Ach ja, und so ganz nebenbei würde ich das alles eBay melden, die freuen sich, wenn sie solche Verkäufer haben. Man muss dann nur damit rechnen, dass dieser dann "plötzlich" abgemeldet ist, man sollte also vorher alles dokumentieren. Und noch eine Ergänzung: Möglichst nicht oder falls es erforderlich ist, angemessen und korrekt reagieren.
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| Die Frage muss sich jeder selbst beantworten, wieviel sein Recht ihm wert ist. Heute ist es 1,50, das nächste mal 5, dann 10, dann 50 ... Wo fängt man an, wenn es um das Recht geht?
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| Mir wären 1,5 keine Klage wert, aber das Beibehalten einer Schlechten Erfahrung des Verkäuers, trotz Drohung, schon. Manche Literatur vertritt, dass man auch für 1,50 € (in Notwehr.. is klar) töten darf. Das dazu wie viel 1,50 € wert sind.
__________________ Wenn du etwas über Recht lernen möchtest, dann lese LANGFRISTIG hier im Forum mit Ich bitte zu beachten, dass ich nur einen kleinen Einblick in die rechtliche Situation geben kann. Ein konkreter Fall kann und darf von mir nicht sachgerecht gelöst werden. Weiterhin können verschiedene Gerichte ganz unterschiedlich über einen Fall entscheiden.Bei konkreten Fragen zu einem speziellen Fall sollte daher unbedingt ein Anwalt konsultiert werden. |
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| Das ist das Problem: Das Maß unserer Moral ist Geld geworden. 1,50 ist weniger wert als 50, für 1,5 keine Klage für 50 schon. Es geht nicht mehr darum, was Recht ist und was nicht, es geht nur noch darum, was es kostet ...
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| Gut nun hat er den Fall an ebay gegeben und bittet mich die bewertung zurückzu nehmen. Er schrieb:Sie brauchen die Sachen nicht zurück schicken.Geben sie mir ihre Bankverbindung, ich überweise ihnen den Kaufpreis unter Zurücknahme der Bewertung. Soll ich das machen |
| Tags: ebay |
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