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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #6 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 21:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Mahnbescheid nach Domainkauf bei sedo

Doch. Weil der Vertrag schon besteht. Die Leistung hat "Zug um Zug" zu erfolgen

Vergleichbar mit Verträgen die über eBay geschlossen werden. Der Vertrag besteht auch unabhängig von der Übergabe der Ware oder der Zahlung. Die sind nur Folgen des Vertrages.

So auch bei der Domain: Die Zahlung und die Übergabe der Domain sind Folgen des Vertragsschlusses. In welcher Reihenfolge das erfolgt ist Sache des Vertrages. Und bei Domains ist es in der Regel so: erst die Zahlung, dann die Zustimmung. Denn wäre es anders herum, könnte man die Zahlung ohne Folgen verweigern ... nicht verweigern kann man die Zustimmung, wenn man die Zahlung erhalten hat (Pflicht aus Vertrag)
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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