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| Anzeige mein Problem ist folgendes. Ich habe bei Sedo eine Domain gekauft. So weit so gut...Die Sache ist halt die, ich habe mich vertippt, und habe es bei der Bestätigung nicht gemerkt, erst später, als ich die Domain schon "gekauft" habe. Der Kaufpreis war natürlich höher als ich wollte. Ich habe Sedo angeschrieben, diese haben den Vertrag dann storniert mit den Hinweis, dass mich der Verkäufer irgendwie an den Kaufvertrag binden kann. Ich wollte wirklich nicht so viel für die Domain zahlen, ich habe mich wie gesagt echt vertippt und rechtzeitig bei sedo bescheid gesagt. Ich habe gehofft, dass wir die Sache außerhalb von Sedo klären können, habe vorgeschlagen, dass ich ihm einen kleinen Betrag überweise als Entschädigung und damit hat sich die Sache gegessen. Doch per E-Mail erreiche ich diesen Verkäufer nicht. Er reagiert einfach nicht auf meine E-Mails!! Aber nichts da...Jetzt habe ich für die Domain, für dich ich 900 Euro bei sedo zahlen sollte, einen Mahnbescheid bekommen. Der Verkäufer will also sein Geld unbedingt. Bei einem Mahnbescheid ist es doch so, dass dieser garnicht vom Gericht geprüft wird oder? Zu den 900 Euro kommen --> 23 Euro Gerichtskosten Gebühren (§§ 3, 34, Nr. 1100 KV GKG) --> 65 Euro Rechtsanwaltskosten ( Nr. 3305 VV RVG) --> 13 Euro Auslagen (Nr. 7001/7002 VV RVG) + 8,45 Euro Zinsen Also insgesamt 1009,45 Euro mit dem Vermerk: Zitat:
Was soll ich tun? Den Mahnbescheid einfach widersprechen und hoffen, dass der Verkäufer einsichtig ist. Wie gesagt...Ich erreich diesen ja garnicht per E-Mail. Was bleibt mir jetzt noch übrig? Was rät ihr mir? Den Mahnbescheid muss ich ja innerhalb von 2 Wochen widerrufen... Grüße, Majora |
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Um es einfach zu sagen: Dui hast bis jetzt rechtlich nicht das Geringste unetrnommen. Warum sollte der Verkäufer also auch nicht von einem gültigen Vertrag ausgehen? Zitat:
Im äußersten Fall geht noch die Anfechtung, dass man eine solche Willenserklärung gar nicht abgeben wollte. Aber wenn bereits das gerichtliche Mahnverfahren läuft, dürfte das schwer werden, denn die Anfechtung hat sofort zu erfolgen, nicht erst Wochen oder Monate später ... Zusammenfassend kann ich nur sagen: Das ist dumm gelaufen, einige Fehler und unkorrektes Verhalten. Der Vertrag steht und wird als solcher wohl erfüllt werden müssen oder man trifft sichj vor Gericht (wenn nicht gezahlt wird) nur würde ich dem Käufer dann ziemlich wenig Aussicht auf Erfolg bescheinigen.
__________________ Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen. |
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| Der Domain bedarf es in der Regel nicht, da die Domain nur übertragen wird. Man kann kein Eigentum an der Domain haben, da sie keine Sache ist. Die Bezahlung ist also genau genommen nur für die Übertragung der Domain.
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| Doch. Weil der Vertrag schon besteht. Die Leistung hat "Zug um Zug" zu erfolgen Vergleichbar mit Verträgen die über eBay geschlossen werden. Der Vertrag besteht auch unabhängig von der Übergabe der Ware oder der Zahlung. Die sind nur Folgen des Vertrages. So auch bei der Domain: Die Zahlung und die Übergabe der Domain sind Folgen des Vertragsschlusses. In welcher Reihenfolge das erfolgt ist Sache des Vertrages. Und bei Domains ist es in der Regel so: erst die Zahlung, dann die Zustimmung. Denn wäre es anders herum, könnte man die Zahlung ohne Folgen verweigern ... nicht verweigern kann man die Zustimmung, wenn man die Zahlung erhalten hat (Pflicht aus Vertrag)
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