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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige man nehme an, Person B beauftragt Person A damit, eine Modifikation (Erweiterung) in die Forum-Software phpBB3 einzubauen, bezahlt aber nicht. Person B gab Person A um die Arbeit zu bewältigen Zugangsdaten zu seinem Webspace. Die Zugangsdaten wurden nicht geändert. Person B versagte nicht den Zugriff. Darf Person A, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, die eigenen Änderungen rückgängig machen, da sich Person B bereits im Zahlungsverzug befindet? Mit freundlichen Grüßen |
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| Zitat:
Die Leistung darf nur und auch erst dann rückgängig gemacht werden, wenn der Vertrag nichtig ist (Rücktritt, Aufhebung). Nimmt der Leistende seine Leistung ohne rechtlichen Grund zurück, kann er schadensersatzpflichtig werden.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Okay, ab wann könnte der Leistende, also Person A, den Vertrag als nichtig erklären? Es handelt sich hier ja - meines Erachtens - um einen Werkvertrag. Kann Person A der Person B die Nutzung der von mir eingebauten Modifikation versagen? Denn der Urheber der Modifikation ist jemand anders, als Person A, also die Person, die die Modifikation lediglich eingebaut hat. |
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| Zitat:
Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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