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Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen...

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  #1 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 21:51
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard Kunde im Zahlungsverzug - Änderungen rückgängig machen?


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Sehr geehrte Damen und Herren,

man nehme an, Person B beauftragt Person A damit, eine Modifikation (Erweiterung) in die Forum-Software phpBB3 einzubauen, bezahlt aber nicht. Person B gab Person A um die Arbeit zu bewältigen Zugangsdaten zu seinem Webspace.

Die Zugangsdaten wurden nicht geändert. Person B versagte nicht den Zugriff.

Darf Person A, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, die eigenen Änderungen rückgängig machen, da sich Person B bereits im Zahlungsverzug befindet?

Mit freundlichen Grüßen
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  #2 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 22:01
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Kunde im Zahlungsverzug - Änderungen rückgängig machen?

Zitat:
Darf Person A, ohne mit strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten, die eigenen Änderungen rückgängig machen, da sich Person B bereits im Zahlungsverzug befindet?
Nein. Die Leistung und die Zahlung sind im deutschenh Recht zwei eigenständige Vorgänge. Das eine darf also nicht an das andere gekoppelt werden. Für das Vorgehen bei Zahlungsvertrag gibt es gesetzliche Vorgaben.
Die Leistung darf nur und auch erst dann rückgängig gemacht werden, wenn der Vertrag nichtig ist (Rücktritt, Aufhebung). Nimmt der Leistende seine Leistung ohne rechtlichen Grund zurück, kann er schadensersatzpflichtig werden.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 22:06
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard AW: Kunde im Zahlungsverzug - Änderungen rückgängig machen?

Okay, ab wann könnte der Leistende, also Person A, den Vertrag als nichtig erklären? Es handelt sich hier ja - meines Erachtens - um einen Werkvertrag.

Kann Person A der Person B die Nutzung der von mir eingebauten Modifikation versagen? Denn der Urheber der Modifikation ist jemand anders, als Person A, also die Person, die die Modifikation lediglich eingebaut hat.
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  #4 (permalink)  
Alt 24.11.2009, 22:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Kunde im Zahlungsverzug - Änderungen rückgängig machen?

Zitat:
Okay, ab wann könnte der Leistende, also Person A, den Vertrag als nichtig erklären? Es handelt sich hier ja - meines Erachtens - um einen Werkvertrag.
Das ist in §§ 281, 323 und 636 BGB geregelt.
Zitat:
Kann Person A der Person B die Nutzung der von mir eingebauten Modifikation versagen? Denn der Urheber der Modifikation ist jemand anders, als Person A, also die Person, die die Modifikation lediglich eingebaut hat.
Nein.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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