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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige Zum Beitrag » Online-Shops: Ungenaue Angabe der Lieferzeit ist wettbewerbswidrig |
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| Zitat:
__________________ Mit besten Grüßen C. B. Schmidt Geändert von cbschmidt (25.11.2009 um 19:13 Uhr). |
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| Und der nächste Schritt ist dann die Abmahnung, weil die "konkrete Lieferzeit" nicht eingehalten werdne konnte. Wann lernen die Rechtsgelehrten endlich, was Internet und Online-Handel bedeutet. Ich wünsche nur jedem, der wegen diesem Schwachsinn abgemahnt wird, dass er einen besseren Anwalt und ein anderes Gericht erwischt ..
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Schön zu sehen, dass ich nicht allein so denke..
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Hallo. Jeder spricht momentan von Kundenschutz. Wer schützt denn die Händler?? Was kann ein Händler dafür wenn Frachtdienstleister Ihre Termine nicht einhalten (können)??? Sollen wir Gott spielen und die genaue Lieferzeit vorausahnen. Wer kann das schon? Vielleicht sollten Richter mal einen eigenen Shop bekommen. Mal sehen wie lange diese ohne Abmahnung bleiben. Man sollte Richter werden. Solche wie diese sorgen schon dafür das denen nicht die Arbeit und das Geld aus geht. Aufregen hilft eh nix. In diesem Sinne...... so long.... |
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