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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige wie im Titel schon angedeutet, befinde ich mich in folgender (ärgerlicher) Situation: Mein Familienname lautet "Geil". Dieser Familienname ist im gesamtdeutschen Raum nicht sehr verbreitet, kommt jedoch in manchen Regionen (insbesondere Rheinhessen und Rheinland-Pfalz) häufiger vor. Der Familienname "Geil" ist eine über Generationen in verschiedenen ländlichen Dialekten entstandene Abwandlung des Begriffs "Pferd". In diesen Dialekten wurde und wird das "Pferd" meist als "Gaul" (mehrzahl: "Gäule") bezeichnet. Die genaue Aussprache variiert. Würde man versuchen das gesprochene Wort niederzuschreiben, so kämen im Grunde nur folgende Schreibweisen in Frage: "Gail", "Geil" oder "Gäul". Wie es ursprünglich zu dem Namen kam, ist kurz gesagt: (Zumindest) Meine Vorfahren betrieben Handel mit Pferden und/oder züchteten diese; in den meisten ländlichen Gebieten waren Pferde zur Bestellung/Bearbeitung der Felder ein unersetzbares Mittel. Okay, das mal als Hintergrundinfo angemerkt. Worauf ich eigentlich hinausmöchte ist folgendes: Welche Inhalte mit den meisten auf diesen Namen registrierten Domains verbunden sind ist offensichtlich, weshalb ich mir die Erläuterung spare. Die beiden Domains, die mich am meisten interessiere sind "Geil.de" und "Geil.name". Beide Domains sind registriert und geparkt. Ich beobachte das Geschehen auf "Geil.de" schon seit vielen Jahren. Während dieser Zeit gab es unter der Domain keine nennenswerte Inhalte, die über einen längeren Zeitraum angeboten wurde. Meist waren es dubiose und minderwertige Inhalte, die nach wenigen Monaten schon nicht mehr verfügbar waren. Danach immer das gleiche Spiel: Domain geparkt, Landingpage mit Infos wie "Hier entsteht das blablabla...". Irgendwann änderten sich die Inhaberangaben bei der DENIC und das gleiche Spiel begann von vorne. [SIZE="4"]Welche Möglichkeiten/Chancen habe ich, um in Besitz einer der beiden Domains zu kommen? Ich würde im Notfall auch nicht vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung zurückschrecken, weil es mir ein ernstes Anliegen ist.[/SIZE] Mit o.g. etymologischen Fakten (mit Niederschriften belegbar) und der Tatsache, dass die Domains mit ausschließlich anstößigen/minderwertigen Inhalte verknüpft sind, ließe sich juristisch bestimmt gut Argumentieren. Was meinen Sie? Ich bin dankbar für jede hilfreiche Antwort. Sollte ferner unter Ihnen jemand sein, der einen fähigen Juristen empfehlen kann, würde mir auch das schonmal weiterhelfen. Schon jetzt Tausenddank. Tobias Geändert von tobias123 (28.11.2009 um 16:45 Uhr). |
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| Zitat:
Allein das Namensrecht bedingt noch keinen Anspruch auf eine Domain. Zitat:
Zitat:
Und meine persönliche Meinung: Auch wenn es mein Name wäre, würde ich personlich keinen Wert auf eine Domain legen, wo die Besucher etwas ganz anderes als eine private Familienseite erwarten. Da ist der Streß mit den Besuchern eigentlich schon vorprogrammiert
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: anspruch, chance, domain, geil, geilde, recht |
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