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| E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping... |
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| Anzeige Folgender Fall hat sich ereignet: Eine Sendung von mittlerem Wert (ca 350€) wird per Nachnahme bestellt (ganz sicher Nachnahme!), der eigentliche Empfänger ist bei Zustellung der Ware nicht zuhause. Ein anderer Bewohner der Wohnung nimmt die Ware in Empfang und fragt ZWEIMAL ob es denn keine Nachnahmesendung sei. Der Bote verneint diese Anfragen und händigt das Paket aus. Auf der dem Paket beiliegenden Rechnung steht allerdings ausdrücklich "Nachnahme" geschrieben, und auch in den Geschäftsbedingung ist Nachnahme ja definiert als Zahlung bei Erhalt der Ware. Fragen die sich stellen: Kann der nicht bezahlte Betrag jetzt noch eingefordert werden? Falls ja, auf welcher Grundlage? (Es wurde ja mehrmals nachgefragt) --> Gibt es eine Frist (2 Jahre?) , ab der nichts mehr passieren kann? Erwachsen bei "sich-nicht-beim-Unternehmen-melden" rechtliche Schwierigkeiten? Oder sind in solch einem Fall alle rechtlichen Sicherheiten auf Seiten des Verbrauchers? (der ja alles richtig gemacht hat! und sich (da er es vertretend angenommen hat) nur nicht sicher war ob es wirkl. 100% nachnahme war) --> Müsste die Post für das Versäumnis aufkommen? Vielen Dank! |
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Allein aus Gründen der Fairness empfiehlt es sich aber, dass der Käufer mal nachfragt. Oder die Moral ist auch hier am Geld festgemacht, dann erübrigt sich das, aber das würde dann in einem Verfahren auch berücksichtigt. Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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