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  #1 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 20:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.12.2009
Beiträge: 1
Standard Nachnahme Sendung erhalten & nicht bezahlt - Rechtliche Konsequenzen?


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Hallo,

Folgender Fall hat sich ereignet:
Eine Sendung von mittlerem Wert (ca 350€) wird per Nachnahme bestellt (ganz sicher Nachnahme!), der eigentliche Empfänger ist bei Zustellung der Ware nicht zuhause.
Ein anderer Bewohner der Wohnung nimmt die Ware in Empfang und fragt ZWEIMAL ob es denn keine Nachnahmesendung sei. Der Bote verneint diese Anfragen und händigt das Paket aus.

Auf der dem Paket beiliegenden Rechnung steht allerdings ausdrücklich "Nachnahme" geschrieben, und auch in den Geschäftsbedingung ist Nachnahme ja definiert als Zahlung bei Erhalt der Ware.

Fragen die sich stellen:

Kann der nicht bezahlte Betrag jetzt noch eingefordert werden? Falls ja, auf welcher Grundlage? (Es wurde ja mehrmals nachgefragt)
--> Gibt es eine Frist (2 Jahre?) , ab der nichts mehr passieren kann?

Erwachsen bei "sich-nicht-beim-Unternehmen-melden" rechtliche Schwierigkeiten? Oder sind in solch einem Fall alle rechtlichen Sicherheiten auf Seiten des Verbrauchers? (der ja alles richtig gemacht hat! und sich (da er es vertretend angenommen hat) nur nicht sicher war ob es wirkl. 100% nachnahme war)
--> Müsste die Post für das Versäumnis aufkommen?

Vielen Dank!
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  #2 (permalink)  
Alt 01.12.2009, 20:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Nachnahme Sendung erhalten & nicht bezahlt - Rechtliche Konsequenzen?

Zitat:
Kann der nicht bezahlte Betrag jetzt noch eingefordert werden? Falls ja, auf welcher Grundlage? (Es wurde ja mehrmals nachgefragt)
Natürlich. Die Bezahlung ist rechtlich geregelt, und zwar das bezahlt wird. Wie bezahlt wird, ist dem Gesetz (fast) egal. Der Anspruch auf Bezahlugn ergibt sich also aus dem Gesetz und ist von der vereinbarten Art unabhängig.
Zitat:
--> Gibt es eine Frist (2 Jahre?) , ab der nichts mehr passieren kann?
Ja, die normale Verjährungsfrist für Forderungen. Man beachte aber, dass die durch Mahnungen oder Zugeständnis der Schuld immer neu zu laufen beginnt.
Zitat:
Erwachsen bei "sich-nicht-beim-Unternehmen-melden" rechtliche Schwierigkeiten? Oder sind in solch einem Fall alle rechtlichen Sicherheiten auf Seiten des Verbrauchers? (der ja alles richtig gemacht hat! und sich (da er es vertretend angenommen hat) nur nicht sicher war ob es wirkl. 100% nachnahme war)
Der Käufer ist verpflichtet zu zahlen. Ob er sich jetzt beim Verkäufer meldet oder dieser entsprechende Maßnahmen (Mahnungen, Verfahren) einleitet ist nebensächlich. Der Käufer sitzt immer am kürzeren Hebel.
Allein aus Gründen der Fairness empfiehlt es sich aber, dass der Käufer mal nachfragt. Oder die Moral ist auch hier am Geld festgemacht, dann erübrigt sich das, aber das würde dann in einem Verfahren auch berücksichtigt.
Zitat:
--> Müsste die Post für das Versäumnis aufkommen?
Wenne s keine Nachnahme war, warum sollte die Post dafür aufkommen? Woher soll der Postbote wissen was auf der Rechnung steht? War es aber tatsächlich eine Nachnahme und der Postbote hat nur nicht kassiert (was eher unwahrscheinlich ist), dürfte das Problem etwas schwieriger werden. Dann wird sich der Verkäufer darum schon kümmernm, denn er wird sein Geld auch nicht bekommen. Die Post (oder DHL) kommt garantiert nicht dafür auf.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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