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| Anzeige nach nun zwei anfragen bei der gema und deren missachtung meiner mails versuche ich mal hier mein glück, da es hier zu 100% bestimmt jemanden gibt der eine auskunft erteilen kann. der britische webdienst www.mixcloud.com bietet das hosten von radiosendungen bzw poscasts auf eine neue art an: legal jeglicher inhalt von urheberrechtlich geschützter musik wie zb in dj mixen muss hier in einer liste aufgeführt werden damit die tantiemen an die prs of music abgeführt werden können damit die künstler vergütet werden. aus der faq von mixcloud: Is Mixcloud licensed to play copyrighted music? Mixcloud is committed to supporting artists who appear in music Cloudcasts and has an objective to provide a superior legal alternative to file sharing. As such, Mixcloud is fully licensed by the PRS for Music, and all playback of copyrighted songs contained within the tracklists on the site are reported so that the correct licensing royalties can be attributed to the artists. somit ist der dienst also legal, zumindest was das uploaden aus england angeht. hier in deutschland kann das ja wieder anders aussehen wenn die prs nicht mit der gema zusammen arbeitet und/oder die gema mal wieder selber ihren teil davon abbekommen möchte (siehe youtube) bzw wider der standort des senders/uploader (wie beim webradio) entscheidend ist. leider können mir die betreiber auch keine antwort dazu geben, was die gema angeht. es wäre somit ganz hilfreich das uploader aus deutschland wissen was die statuten der gema dazu sagen um rechtlich auf 2 beinen zu stehen. deshalb bitte ich darum in den antworten fundiertes wissen und keine vermutungen zu posten da es ansonsten mal wieder teuer sein kann wenn es nicht erlaubt ist...im zeitalter der globalen vernetzung und den gesetzen aus der steinzeit |
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| Zitat:
Aber trotzdem meine allgmeine Vermutung: Wenn man weiß, was die GEMA für eoine Aufgabe hat uind wofür die Geld verlangen, beantwortet sich die Frage von selbst. Die GEMA nimmt die urheberrechtlichen Aufgaben der dort registrierten Künstler (!) war, nicht mehr und nicht weniger. Wenn man also Werke der dort registrierten Künstler veröffentlicht, muss man zahlen. Tut man das nicht, nicht. Relativ einfach.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Zitat:
die habe ich ja selber. es könnte ja sein das jemand (zb) gleich sagen könnte das die prs ein abkommen mit der gema hat und der dienst auch hier in deutschland somit erlaubt wäre. oder eben das der dienst hier nicht legal ist da mixcloud ja nicht direkt an die gema abführt. soll jetzt kein streitgespräch werden mich nervt dieses thema einfach nur. da gibt es einen dienst der es legal macht und dennoch kann man sich nicht sicher sein das man selber auch legal ist. bei deinem zweiten punkt stellt sich ja die frage ob es eine zusammenarbeit der prs und der gema gibt, bzw ob die gema überhaupt ein anrecht auf vergütung hat da mixcloud ja schon an die prs zahlt und in london ansässig ist. zudem ist dann die frage ob zb der sitz des uploaders zählt oder/und mixcloud wie viele andere dienste deutsche ip´s aussperren muss (evtl wie bei pandorra). |
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| soweit ist nun klar was den dienst mixcloud angeht. mixcloud ist in deutschland bei der gema nicht lizensiert was aber nicht bedeutet das mixcloud hier zu lande illegal sein könnte. man kann mixcloud nutzen und dj mixe/radiosendungen uploaden da es ein legaler dienst ist der über die prs vergütet. ein deutscher uploader könnte aber eine abmahnung bekommen, wobei dann ein richter anhand des urhebergesetzes zu klären hätte, ob der dienst aus deutschland ohne deutsche lizensierung nutzbar wäre. das ist kurz gesagt die aussage der gema in einem telefonat von gestern. per mail erreichte mich der folgende satz: ...Inhaltlich kann ich Ihnen lediglich mitteilen, dass der Dienst aktuell nicht durch die GEMA lizenziert ist, was jedoch nicht zwingend mit der von Ihnen angesprochenen Erlaubnis zu tun hat. |
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