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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 14:31
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 1
Standard Frage zum Versicherungsschutz in einer gekündigten Rechtsschutzversicherung


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Hallo,

ich habe ein Frage, die mich sehr beschäftigt und hoffe hier vielleicht Antworten zu bekommen.
Hier kurz mal der Sachverhalt:

Bei uns liegt grade eine Klage auf dem Tisch und Versicherungsschutz besteht nicht.
Der Zeitpunkt der 'Unstimmigkeit", auf die sich die Klage bezieht, war Januar diesen Jahres.
Das Ende des Rechtsversicherungsschutzes war meiner Meinung nach Februar durch Scheidungseinreichung (->Familienversicherung). Ein vorläufiges Scheidungsurteil existiert, ein rechtskräftiges noch nicht.

Jetzt frage ich mich, ob für den Versicherungsschutz der Zeitpunkt der 'Tat', der Zeitpunkt der Klageeinreichung oder der Zeitpunkt der Klage relevant ist. Also ob vielleicht doch Versicherungsanspruch besteht oder nicht.

Des weiteren stellt sich mir die Frage, ob für das Ende des Versicherungsschutzes in einer Familienrechtsschutzversicherung der Zeitpunkt der Scheidungseinreichung, Urteil oder Rechtskraft des Urteils zählt.
Die Unterlagen befinden sich leider nicht in meinem Besitz, dass ich nachgucken könnte.

Wäre toll, wenn mir hier jemand weiter helfen kann.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 18:03
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Frage zum Versicherungsschutz in einer gekündigten Rechtsschutzversicherung

Zitat:
Des weiteren stellt sich mir die Frage, ob für das Ende des Versicherungsschutzes in einer Familienrechtsschutzversicherung der Zeitpunkt der Scheidungseinreichung, Urteil oder Rechtskraft des Urteils zählt.
Die Unterlagen befinden sich leider nicht in meinem Besitz, dass ich nachgucken könnte.
Da hilft, einfach mal bei der Versicherung anzufragen oder sich die Bedingungen zukommen zu lassen.

Zum Versicherungsschutz: Ich glaube nicht, das es relevant ist, das der Schaden noch während der Versicherung eingetreten ist, wenn jetzt keine Versicherung mehr besteht, besteht auch kein Anspruch auf Versicherungsschutz. Eine Kündigung (oder Beendigung) beinhaltet in der Regel auch den Verzicht auf alle möglichen Forderungen. So kenn ich das jedenfalls.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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