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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 15:49
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 6
Standard Eigenen Webauftritt


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Guten Tag zusammen,

wenn man jetzt ein eigenes Webprojekt privat machen möchte, z.b. so etwas in der art wie studivz oder xing, nur zum beispiel, ist das kein problem dies als privat person ohne firma zu machen?
schaut man in den ganzen seiten nach ist im impressum immer ne firma dahinter meist eine gmbh.
mal angenommen man ist normaler angestellter beim einer heizungsinstallateurfirma, kann aber, dadurch das man sich es privat erlernt hat, webportale erstllen. die software die man dazu benötigt gibt es heutzutage kostenlos im internet. man hätte jetzt die lust eine art portal zu programmieren, ein Mann, alles allein, dies macht man in der Freizeit nach Feierabend weil man gerade lust dazu hat. Man lernt dabei und macht vielleicht auch noch was sinnvolles. So jetzt nehmen wir an da kommt irgendein Portal dabei raus, kann ich das dann auf www.meinportalzumbeispiel.com online stellen? Es wäre dann möglich, dass sich User dort zuerst registrieren, nach anderen Usern suchen und untereinander Nachrichten schreiben können. Darf man das als privat Mensch? Oder muss dahinter zwingend immer eine mächtige Firma stehen? Mir ist das Glück gewisser Personen bekannt, manche programmieren da hobbymässig was als student zusammen und werden dann für zweistellige millionen beträge von firmen aufgekauft andere wiederrum werden gleich verklagt und das hart erarbeitete zunichte gemacht. also darf ich das? was muss umbedingt auf die homepage? disclaimer? datenschutz? haftungsauschluss? links?

angenommen das ganze würde gut laufen, und die mitglieder würden irgendwann für geld einen extra service bekommen, würde dies immer noch als privat mann gehen? oder man lässt alles kostenlos kann aber einnahmen durch werbung bekommen?

dürfte man eine homepage gründen auf der z.b. steht hey ich bin sehr arm aber könntet ihr nicht etwas für mich spenden? ist dies zulässig?

darf man als privat person einen eigenen webshop eröffnen? oder darf dies auch nur eine firma machen? weil bei ebay darf ich ja auch verkaufen was ich will. z.b. will ich meinen fernseher verkaufen setz ich ihn bei ebay rein. gibt es da einen unterschied?

Danke das wäre es fürs erste.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2009, 18:10
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Eigenen Webauftritt

Zitat:
Darf man das als privat Mensch?
Ja, das darf man. Ein Gewerbe wird erst erforderlich, wenn damit Gewinnabsicht verfolgt wird.
Zitat:
was muss umbedingt auf die homepage? disclaimer? datenschutz? haftungsauschluss? links?
Einiges, aber kein Haftungsausschluss Das jetzt hier alles darzulegfen, würde den Rahmen sprengen. Entrweder du suchst dir das zusammen oder informierst dich hier:
http://www.e-recht24.de/insidepaper2.html
Zitat:
dürfte man eine homepage gründen auf der z.b. steht hey ich bin sehr arm aber könntet ihr nicht etwas für mich spenden? ist dies zulässig?
ZTulässig ist das, nur wird es keiner tun. Eine Spende im Sinne des Rechts ist es nämlich nicht, da keine gemeinnützige Organisation dahinter stehjt. Es wären also (zu versteuernde) Einnahmen.
Zitat:
darf man als privat person einen eigenen webshop eröffnen?
Darf man, dann wird aber gewerbliches Handeln angenommen und man muss ein gewerbe anmelden. Mit all den zusammenhängenden Anforderungen und Pflichten.
Zitat:
weil bei ebay darf ich ja auch verkaufen was ich will. z.b. will ich meinen fernseher verkaufen setz ich ihn bei ebay rein. gibt es da einen unterschied?
Ja gibt es. Nämnlich das "langfristig auf Gewinn ausgerichtete Handeln". Wen ich mal eiunen Fernseher verkaufe, ist das nicht auf Dauer angelegt. Das mach ich einmal und gut. Wenn ich aber einen Shop eröffne, ist das auf Dauer und mit der absicht Geld zu verdienen. Dann ist das gewerblich.

Zitat:
mal angenommen man ist normaler angestellter beim einer heizungsinstallateurfirma, kann aber, dadurch das man sich es privat erlernt hat, webportale erstllen. die software die man dazu benötigt gibt es heutzutage kostenlos im internet. man hätte jetzt die lust eine art portal zu programmieren, ein Mann, alles allein, dies macht man in der Freizeit nach Feierabend weil man gerade lust dazu hat. Man lernt dabei und macht vielleicht auch noch was sinnvolles.
Du hast keine Ahnung wa da dahinter steht. Ich schlage vor, du fängst erstrmal mit einer "privaten Homepage" an. Wenn du dann noch Lust und Zeit hast ... Wenn das so einfach wäre, dann würde es mehr als drei oder vier "Goldkinder" geben
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 01:10
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 6
Standard AW: Eigenen Webauftritt

Hallo aaky,

erstmal möchte ich dir danken für deine zeit und deine qualifizierten antworten.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Ja, das darf man. Ein Gewerbe wird erst erforderlich, wenn damit Gewinnabsicht verfolgt wird.
Nun da ja in den Forumsregeln was stand, man soll nicht von Ich sprechen, habe ich jetzt in dieser Form geredet. Natürlich soll dieses Portal irgendwann mal eine Gewinnabsicht erzielen, denn so etwas von 0 aus zu programmieren ist doch etwas zeitaufwändig, und wenn es sich nicht lohnt, könnte ich die Zeit lieber mit meiner Frau mit spazieren gehen verbringen. Also IRGENDWANN soll es Gewinn bringen, sei es durch Mitgliedsbeiträge oder durch Werbeeinnahmen. Was für ein Gewerbe muss hier wo und wie angemeldet werden? Ich mein StudiVZ wurde von 3 Studenten gegründet, YouTube als reines Hobby Projekt, die werden doch nicht alle gleich ne Firma aufgemacht haben oder?

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
ZTulässig ist das, nur wird es keiner tun. Eine Spende im Sinne des Rechts ist es nämlich nicht, da keine gemeinnützige Organisation dahinter stehjt. Es wären also (zu versteuernde) Einnahmen.
Ich beziehe mich auf das Beispiel von Karyn Bosnak, sie hatte ja >20000 Dollar schulden, gründete prompt eine Website namens SaveKaryn.com mit der bitte um spende. Nun die Leute haben gespendet und die Schulden ist sie los, als Dank winkte ihr sogar noch ein gutes Angebot von einem Verlag. Finanziell hat sie jetzt ausgesorgt. Es gibt ja bei PayPal sogar schon entsprechend vorgefertigte Spenden Buttons. Die Geschichte mit Karyn Bosnak war allerdings in USA, weis also nicht wie das hier aussieht.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Darf man, dann wird aber gewerbliches Handeln angenommen und man muss ein gewerbe anmelden. Mit all den zusammenhängenden Anforderungen und Pflichten. Ja gibt es. Nämnlich das "langfristig auf Gewinn ausgerichtete Handeln". Wen ich mal eiunen Fernseher verkaufe, ist das nicht auf Dauer angelegt. Das mach ich einmal und gut. Wenn ich aber einen Shop eröffne, ist das auf Dauer und mit der absicht Geld zu verdienen. Dann ist das gewerblich.
Danke für die Aufklärung.

Zitat:
Zitat von aaky Beitrag anzeigen
Du hast keine Ahnung wa da dahinter steht. Ich schlage vor, du fängst erstrmal mit einer "privaten Homepage" an. Wenn du dann noch Lust und Zeit hast ... Wenn das so einfach wäre, dann würde es mehr als drei oder vier "Goldkinder" geben
In diesem Punkt muss ich dir leider wiedersprechen, soll kein Vorwurf sein, kannst du ja auch nicht wissen. Das mit dem angestellten Heizungsinstallateur war nur als Beispiel genommen und ja nicht auf mich bezogen, was ich damit sagen will, bin von Beruf her Informatiker aber nun nicht mehr in dieser Branche tätig und glaub mir ich habe schon etliche Portale im angestellten Verhältniss umgesetzt wo die Kunden gut damit verdient haben. Leider wurde ich mit einem läppischen Angestelltengehalt abgespeist. Ich wollte damit nur verdeutlichen das ich bei keiner Firma in Konkurrenz stehen würde und jetzt in einer ganz anderen Branche arbeite.Von meinem Kenntnissstand wäre es kein Problem ein StudiVZ oder einen Ebay-Klon von 0 aus zu erschaffen. Und ich rede hier nicht von statischen-einfachen HTML Seiten und mir ist durchaus bewusst wie Zeitaufwändig so eine Umsetzung sein kann.

Danke und Gruss
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  #4 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 08:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Eigenen Webauftritt

Zitat:
Nun da ja in den Forumsregeln was stand, man soll nicht von Ich sprechen, habe ich jetzt in dieser Form geredet. Natürlich soll dieses Portal irgendwann mal eine Gewinnabsicht erzielen, denn so etwas von 0 aus zu programmieren ist doch etwas zeitaufwändig, und wenn es sich nicht lohnt, könnte ich die Zeit lieber mit meiner Frau mit spazieren gehen verbringen. Also IRGENDWANN soll es Gewinn bringen, sei es durch Mitgliedsbeiträge oder durch Werbeeinnahmen. Was für ein Gewerbe muss hier wo und wie angemeldet werden? Ich mein StudiVZ wurde von 3 Studenten gegründet, YouTube als reines Hobby Projekt, die werden doch nicht alle gleich ne Firma aufgemacht haben oder?
Die haben auch nicht gleich Geld verdient. Das hat sich Jahre hingezogen. Aber als es relevant wurde, mussten auch die eine Firma gründen. Abgesehen davon, dass die Beispiele eigentlich alle nicht aus Deutschland stammen, mir ist keine deutsche Firma bekannt, die ähnliches "vollbracht" haben. Die meisten erfolgsversprechenden "Kleinen" wurden aufgekauft bevor sie reich geworden sind ....
Zitat:
und wenn es sich nicht lohnt, könnte ich die Zeit lieber mit meiner Frau mit spazieren gehen verbringen.
Ich weiß nicht, wie alt du bist, aber das solltest du lieber tun. Irgendwann wird es dir leid tun, weil du es nicht getan hast
Zitat:
Ich beziehe mich auf das Beispiel von Karyn Bosnak, ...
Anderes Rechtssystem, andere Voraussetzungen.
Zitat:
In diesem Punkt muss ich dir leider wiedersprechen, soll kein Vorwurf sein, kannst du ja auch nicht wissen.
Ich weiß sehr wohl wovon ich spreche, aber das interessiert hier nicht. Es tut mir leid, dass du denkst, du bist der Einzige der in dieser Branche Bescheid weiß. Dann kann ich dir nur viel Erfolg wünschen. Und wenn du in X Jahren dann richtig groß bist, wäre es schön, dass du dich dann hier mit deiner Erfolgsgeschichte nochmal meldest, falls es deine Zeit dir dann noch erlaubt ...
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  #5 (permalink)  
Alt 09.02.2010, 03:26
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 03.12.2009
Beiträge: 6
Standard AW: Eigenen Webauftritt

So,

ich bins jetzt nochmal.

das portal, welches ich eröffnen will soll halt ne kleine community werden,
die user müssen sich dort zuerst registrieren kriegen dann einen link per email zur freischaltung, können sich ein profil mit profilbild anlegen, untereinander nachrichten schreiben und chatten.
Darf ich das jetzt wirklich als privat mensch ohne firma oder gewerbe oder was weis ich?

Andauernd hört man das irgendwer verklagt wird
z.b. StudiVZ von FaceBook
http://www.handelsblatt.com/unterneh...tudivz;2257114

oder facebook selbst von irgendwem?
http://www.ftd.de/it-medien/medien-i.../50052332.html

ich kann es mir nicht leisten das mich da irgendwer verklagt, ich mein ich mach das ja hobbymässig und was die user dann unter sich machen ist denen überlassen.

wie siehts aus zum thema jugendschutz?

brauch ich agb´s?? Allgemeine GESCHÄFTS Bedingungen? ich bin ja kein geschäft/firma oder?


Schaut man sich diese Seite mal an
würde mich interessieren ob da rechtlich alles abgesichter ist Impressum/Haftung/etc.../etc...?

Schaut man im Impressum nach sieht man DORT nur eine Privatperson, trotzdem kassiert diese Wohl Einnahmen durch Werbung und bietet sogar einen Spenden Button.
Ist dies alles so ok und legal und zulässig?
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