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| Anzeige Wie sehen die rechtlichen Regelungen in folgendem Szenario aus: Ein sehr altes Buch, dessen Autoren bereits vor 1900 starben, wird von einem Verlag als Reprint heute neu aufgelegt, also nahezu originalgetreu nachgededruckt. Dieses Werk wird dann zu einem stattlichen Preis verkauft. Darf man den erworbenen Reprint nun auseinandernehmen, digitalisieren und als Digitalkopie im Internet verbreiten, da das ursprüngliche Werk ja aufgrund seines Alters mittlerweile gemeinfrei ist, oder gerät man in Konflikt mit etwaigen Rechten des Verlages, der den Nachdruck aufgelegt hat? Vielen Dank im Voraus, 2009-12-04 Geändert von 2009-12-04 (04.12.2009 um 13:08 Uhr). |
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| Zitat:
Man darf sich aber sicherlich das Original holen und das dann so verwenden. Man sollte aber aufpassen zu denken, es ist ja nur ein Nachdruck, der Text ist der gleiche, also woher sollen die das wissen. Es gibt sehr einfache, schwer erkennbare und sehr subtile Methoden, herauszufinden welche Texte es sind. Nicht alle "Druckfehler" oder vertauschten Wörter (und noch viele andere Kleinigkeiten) sind aus Versehen passiert
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: buch, digitalisierung, nachdruck, reprint |
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