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Verantwortlichkeit für Inhalte Sollten Internet - Provider für Inhalte Ihrer Nutzer haften?

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  #1 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 13:29
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 3
Standard Blogs kostenlos und kostenpflichtig, Recht zu Inhalten


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Hallo liebe Forencommunity

Unsere Internetseite soll um ein eigenenes Blogsystem erweitert werden. Registrierte Nutzer dürfen dann einen eigenen Blog erstellen, Designs wählen, Kategorien erstellen - etc.

Das ganze erfolgt kostenlos. Jeder kann es lesen (auch nicht-registrierte)!

Die Blogs soll es in 2 verschiedenen Varianten geben: kostenlos (mit einem Werbebanner) sowie kostenpflichtig mit monatlichem Betrag (Werbefrei).

Soweit ist alles klar und machbar, allerdings was ist bei Free-Blogs, wo das entsprechende Mitglied dies nicht bucht, somit die Daten (Anschrift, Name) nicht prüfbar für uns sind?
Ist ein Impressum dort für dessen User Plicht UND vorallem -> grenzt es uns aus, wenn dieser Texte kopiert einfügt?
Wir wollen keine Abmahnung wegen soetwas erhalten und können auch nicht alles auf Duplicated prüfen. Blogeinträge würden bei jeden neuen Post von uns oder eines Mitarbeiters überprüft werden.

Ist es ratsam, wenn Impressumspflicht für diesen User dann besteht, dies nur den Leuten zur Verfügung zu stellen, die eine Dienstleistung dort verbucht haben d.h. wir sicher sind, das Impressumsangaben korrekt sind?


Leider ist das ganze im Internet, speziell in Deutschland, so ungewiss und ungeklärt - wenn es ein richtiges Internet-Gesetzbuch gäbe, wäre dies für viele von Vorteil (Marktlücke).

Ich freue mich auf viele Antworten und Meinungen sowie Links zu relevanten Themen sowie Gerichtsbeschlüsse.

Mit freundlichen Grüßen
SpeedysWeb
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  #2 (permalink)  
Alt 04.12.2009, 14:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Blogs kostenlos und kostenpflichtig, Recht zu Inhalten

Zitat:
Ist ein Impressum dort für dessen User Plicht
Cie Impressumspflicht hat der Betreiber. Also der, der den Dienst zur Verfügung stellt. Nicht der, der die Texte schreibt.
Zitat:
UND vorallem -> grenzt es uns aus, wenn dieser Texte kopiert einfügt?
Ich weiß zwar nicht, was du mit "ausgrenzen" meinst, aber der Betreiber haftet auch für diese Inhalte - eigentlich für alle, auch die, bei denen bezahlt wird. Und nein, davon kann man sich nicht distanzieren.
Zitat:
Ist es ratsam, wenn Impressumspflicht für diesen User dann besteht, dies nur den Leuten zur Verfügung zu stellen, die eine Dienstleistung dort verbucht haben d.h. wir sicher sind, das Impressumsangaben korrekt sind?
Wie gesagt, die User haben keine Impressumspflicht.
Zitat:
Leider ist das ganze im Internet, speziell in Deutschland, so ungewiss und ungeklärt - wenn es ein richtiges Internet-Gesetzbuch gäbe, wäre dies für viele von Vorteil (Marktlücke).
Das würde bedeuten, dass sowohl der Gesetzgeber als auch die Richter mit dem Internet vertraut sind. Das wird wohl noch 40 Jahre dauern, bis die Generation, die sich damit auskennt an den erforderlichen Positionen sitzt. Das Problem gab es ammer schon immer mit technischem Fortschritt. Und eine Marktlücke kann das nicht sein, weil Gesetze keinen Markt haben Anders: man verdient damit kein Geld. Also, wen interessierts?
Deutschland ist aber nicht das einzige Land, mit diesem Problem. Oder anders: Ich kenne kein Land, was dieses Problem nicht hat.
Auch geht es in den meisten Fällen gar nicht ums Internet. Urheberrecht, Haftung ... finden sich in allen Bereichen des Lebens. Das wird nur gern vergessen, weil das Internet in den Köpfen so "unendlich und frei" ist (allerdings ist es weder noch )
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 05.12.2009, 14:48
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Blogs kostenlos und kostenpflichtig, Recht zu Inhalten

Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag.

Das ganze mit Impressumspflicht könnte man aber auch ganz anders betrachten.
Ein User (registriert, Daten vorhanden) mietet ja eine Dienstleistung bzw. seine eigene Webseite/Blog. Nur das es bei mir auf der Domain ist heißt es nicht, das ich auch dafür verantwortlich bin - warum soll ich sonst auch dies als Verkauf anbieten?
Ein Hoster hätte dann das selbe Problem -> meine Seite ist auf dessen Server gehostet. Er haftet für alles was auf seinem Server geschieht.
Ebenso bei mir, das ich hafte, wenn User bei mir hosten bzw die Dienstleistung in Anspruch nehmen. <- eher als Frage gemeint

Wie wäre dies bei einer Subdomain? Das gleiche? Es geht darum das wir nur gewisse Themenbereiche auch für zulässig erachten, da es auf unserer Domain geschieht. Der Autor ist aber eigentlich selbsthaftend für seine Inhalte da dies "seine" ist.
Vielleicht hilft mir ein Beispiel auf die Sprünge um dies besser verstehen zu können.. denn ich bin der Meinung das der User für seine Inhalte haftet, da er ein Produkt gekauft/gemietet hat. Ich hafte auch in gewisser Weise für einen Mietwagen.


Mit freundlichen Grüßen
SpeedysWeb
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  #4 (permalink)  
Alt 06.12.2009, 01:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Blogs kostenlos und kostenpflichtig, Recht zu Inhalten

Zitat:
Vielen Dank für den hilfreichen Beitrag.

Das ganze mit Impressumspflicht könnte man aber auch ganz anders betrachten.
Ein User (registriert, Daten vorhanden) mietet ja eine Dienstleistung bzw. seine eigene Webseite/Blog. Nur das es bei mir auf der Domain ist heißt es nicht, das ich auch dafür verantwortlich bin - warum soll ich sonst auch dies als Verkauf anbieten?
Kann man, muss man aber nicht. So auch nicht unbedingt die Gerichte im Streitfall. Ich würde mich als Betreiber nicht darauf verlassen.
Zitat:
Ein Hoster hätte dann das selbe Problem -> meine Seite ist auf dessen Server gehostet. Er haftet für alles was auf seinem Server geschieht.
Ebenso bei mir, das ich hafte, wenn User bei mir hosten bzw die Dienstleistung in Anspruch nehmen. <- eher als Frage gemeint
Nein, denn es gibt einen Unterschied zwischen der Hardware/Software (Provider) und einer Webseite. Der ergibt sich daraus, wie ei unbeteiligter Dritter das sieht - dem ist der Provider, der den server stellt völlig egal, relevant ist der Betreiber der Webseite, also der, dem die Seite gehört.
Zitat:
Wie wäre dies bei einer Subdomain? Das gleiche? Es geht darum das wir nur gewisse Themenbereiche auch für zulässig erachten, da es auf unserer Domain geschieht.
Kommt auch darauf an, wie das ein unbeteiligter Dritter sieht oder sehen kann. Wenn das immer so klar wäre, gäbe es keine Gerichte und Verfahren mehr.
Zitat:
Der Autor ist aber eigentlich selbsthaftend für seine Inhalte da dies "seine" ist.
Man kann sich Inhalte auch zu eigen machen - auch nicht eigene. Und darum geht es.
Zitat:
Vielleicht hilft mir ein Beispiel auf die Sprünge um dies besser verstehen zu können.. denn ich bin der Meinung das der User für seine Inhalte haftet, da er ein Produkt gekauft/gemietet hat. Ich hafte auch in gewisser Weise für einen Mietwagen.
Mietwagen: Aber das Ticket bekommt die Mietwagenfirma und die muss es bezahlen, es sei denn, sie kann den Fahrer nachweisen.
Webseite: Der, dessen Rechte verletzt sind, wendet sich an den Betreiber. Der kann die Haftung "durchreichen", wenn der "Täter" klar ist.
Meitwagen: Wenn ein Unfall passiert ist wegen eines technischen Mängels, ist die Mietwagenfirma auch dran.
Webseite: Wenn der Betreiber die Rechtsverletzung begünstigt oder zugelassen hat (fehlende Kontrolle) ist er Mitstörer.
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 12.12.2009, 14:38
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.12.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Blogs kostenlos und kostenpflichtig, Recht zu Inhalten

Okay, vielen Dank für die Hilfe. Ich denke nun etwas anders - hast mich also in gewisser Hinsicht überzeugt.
Leider ist Ansichtssache. Bei uns wäre es ja eher so, das ein Produkt verkauft wird, der Abnehmer bekannt ist und ein Impressum für seine eigene Seite führen muss. Sozusagen eine Untervermietung in gewisser Weise.
Ich denke ich werde dazu noch eine Rechtsberatung machen lassen und mich vorher genau informieren. Damit ist ja nun wirklich nicht zu spaßen - Abmahnfallen sind ja überall, da nützt auch ein guter Anwalt nichts.

Vielen Dank nochmals, das Thema kann als "beantwortet" markiert werden Schade das man keine Meinung von anderen Mitgliedern hört..

Mit freundlichen Grüßen
SpeedysWeb
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