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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing... |
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| Anzeige ich habe vor einigen Jahren eine Domain: www.ortsname-main.de auf meinen Namen registriert. Der Ort liegt am Fluss Main und die offizielle Seite der Komune ist: www.ortsname.de Ich betreibe als Nebengewerbe eine Firma für Webdesign. Mein Vater ist Besitzer eines Hotels in diesem besagten Ort und ich habe ihm eine Webseite erstellt. Der direkte Zurgriff und auch seine Werbung für sein Hotel läuft unter einer anderen Domain: www.gasthof-.......de. Da ich im Moment noch keine andere Verwendung für die Domain: www.ortsname-main.de habe beschloss ich eine Weiterleitung auf die Webseite des Hotels meines Vaters zu machen. Nun beschwert sich der Verkehrsverein es würde denn Gast zu sehr verwirren und fordert uns auf die Domain zu löschen. Verkaufen würde ich die Domain, aber einfach löschen möchte ich nicht. Hat der Verkehrsverein rechtliche Möglichkeiten mir zu verbieten diese Domain zu besitzen. Freue mich auf Eure Antworten Geändert von derFuchs (05.12.2009 um 19:42 Uhr). |
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| Ja hat er, wenn eine Verwechslungsgefahr besteht. Mein Tipp: Von einem spezialisierten Anwalt prüfen lassen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Beides. Das muss man immer im Zusammenhang sehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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