| Information |
| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
Anzeige
| |||||||
| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Ansicht |
| |||
| Anzeige Laut twitter handelt es sich hierbei um einen unerlaubten Fall von Name Squatting: http://twitter.zendesk.com/forums/26257/entries/18370 Leider stellt es sich als extrem schwierig heraus mit Twitter Kontakt aufzunehmen. Wie kann ich weiter vorgehen. Welche rechtlichen Mittel hat die Marke |
| |||
| In den Regeln bei Twitter steht doch eindeutoig, was zu tun ist: Zitat:
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| |||
| Dann macht sich Twitter ebenso schuldig meines Erachtens, hier träfe die Störerhaftung zu. Weise Twitter darauf hin - wenn es etwas größeres ist, lasse Twitter abmahnen. Inwiefern das was bringt, weiß ich allerdings nicht. |
| |||
| Vorsicht: Twitter ist nicht deutsch und richtet sich nicht an eine deutsche Zielgruppe. Ein Vorgehen nach deutschem Recht dürfte sehr schwer werden. Ich würde es eben noch mal versuchen. Oder Twitter selbst nutzen (meines Wissens twittern [oder tweeten?] die Betreiber von Twitter selbst
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: markenrecht, twitter |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
| | ||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Social Network: Statusverfolgung von Lufthansa-Flügen via Twitter und Facebook | Discuss24 | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 11.11.2009 06:10 |
| Twitter: Gütesiegel für Prominenten-Accounts geplant | Discuss24 | Urheberrecht | 0 | 12.06.2009 03:26 |
| ?Twitter-Affäre? um Bundespräsidentenwahl | Discuss24 | Urheberrecht | 0 | 29.05.2009 03:49 |
| Ab wann trifft eine Markenrechtsverletzung zu? | Chief Asoyo | Domain-Recht | 13 | 05.01.2008 18:34 |
| Markenrechtsverletzung durch Metatags | Discuss24 | Sonstiges zum Onlinerecht | 0 | 14.02.2005 19:09 |
| |