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Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt.

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  #1 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 01:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 07.12.2009
Beiträge: 1
Lächeln wann ist man gewerbetreibende?


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es gibt einige leute unter uns die ein sammel/tausch fieber haben,sei es mit briefmarken,münzen,alte radios oder grossvolumige gegenstände etc,irgendwann hat man kein platz mehr und will davon was loswerden, zbs radios.es gibt des öfteren keine möglichkeit für direkten tausch sondern was verkaufen um ein anderes teil zu kaufen.was zählt da als gewerbetreibende?muss man das anmelden?gibt es da grenzen,darf man nur kaufen und nie was loswerden oder zumindest kaum was.
oder nur privat verkaufen,keine flohmärkte auktionshäuser etc?
vielen dank für eure teilnahme
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  #2 (permalink)  
Alt 07.12.2009, 09:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: wann ist man gewerbetreibende?

Gewerbliches Handeln ist eine auf Dauer angelegt Tätigkeit mit Gewinnabsicht.
Daraus ergibt sich, wann man ein gewerbe anmelden muss. Zahlen, Grenzen oder irgendwelche Maßstäbe gibt es nicht, dass muss immer im Einzelfall betrachtet werden.
Wichtig sind eben die beiden Kriterien:
- langfristig und auf Dauer angelegt
- Gewinnabsicht (heißt nicht, dass man auch wirklich Gewinn machen muss )

In dem Beispiel würde ich kein gewerbliches Handeln sehen, wenn man nicht den Kram kauft um ihn wieder zu verkaufen (fehlende Gewinnabsicht). Auch eine einmalige Auflösung einer Sammlung ist noch kein gewerbliches Handeln (nicht auf Dauer).
Das bedeutet aber nicht, dass bei einer Sammlungsauflösung das Finanzamt nicht hellhörig wird, es kann durchaus passieren, dass die "anfragen". Dann muss man eben nachweisen, dass man nicht gewerblich handelt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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