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| Anzeige vor rund 18 Monate wurde von mein Bankkonto eine Lastschrift gebucht (Jährlich 35€) für ein Verband, wo ich mich aber nicht angemeldet habe. Erster Schritt: Zur Bank hin und diese Lastschrift rückgängig gemacht. Anschließend habe ich beim Verband angerufen und gesagt ich habe mich nicht angemeldet, die meinten es wird intern geklärt. Nach einige Wochen kam die erste Mahnung. Nochmals angerufen, dann kam per E-Mail die Kopie des Onlineformulars welches angeblich durch mich ausgefüllt wurde. (Später stellte ich heraus, es wurde von einen meiner damaligen Kumpel ohne meine Zustimmung ausgefüllt) Alle Daten die dort eingegeben wurden stimmen, inklusive Bankverbindung, Handynummer, Geburtsdatum! Die Zeit verstrich und ich habe vermutet es sei geklärt worden, bis vor kurzen noch eine Mahnung kam, wo die nächste Jahresforderung samt vorheriger Satz steht: Sprich 70€. Nochmals angerufen und gesagt ich habe nichts ausgefüllt, sie sollen meine Daten bitte löschen, es sei wohl ein Streich eines meiner Freunde gewesen. Die bestehen aber auf das Geld, ich könne meinen Kumpel anzeigen aber sie wollen bis ende der Woche das Geld von mir überwiesen haben oder sie leiten es an eine Inkassofirma weiter, das hätte folgen...SCHUFA usw. Drohte man mir an. Wie sieht es denn aus? Darf die Inkassofirma forderungen geltend machen, ohne zu wissen ob ein Vertrag gültig ist? Ist der Vertrag ohne Unterschrift gültig? http://www.e-recht24.de/forum/3352-o...t-gueltig.html (Onlinevertrag ohne Unterschrift gültig?) Wenn ich diesen Beitrag richtig verstanden habe nein. Aber was kann jetzt gemacht werden um dieses Problem aus der Welt zu schaffen? Reicht der Telefonischer "wiederspruch" wie von mir erfolgt ? Ist der Postalischer Versand einer Kündigung samt eigenhändiger Unterschrift nicht ein Schuldeingeständniss? Denn bisher hat dieser Verband von mir nichts schriftlich bekommen, erst recht nicht eine Unterschrift. Geändert von alphacool (08.12.2009 um 01:04 Uhr). |
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Kurz: Bei soviel Fehlern braucht man sich nicht wundern, wenn man zahlen muss. Auch nichtige Verträge können irgendwann rechtwirksam werden, wenn man nichts dagegen tut. Ich bezueichne Telöefonate als "nichts tun", da sie rechtlich nicht verwertbar sind, wenn eine Partei das Telefonat abstreitet.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke aaky für die schnelle Antwort! Eigentlich war ich der Annahme, dass der Fordernde einen Nachweis liefern müsse, das dieser Vertrag durch mich erfolgt ist. (IP Ermitteln der Person die das Formular abgeschickt hat) Da dies nicht der Fall ist, ist der Vertrag meiner Ansicht nach nicht gültig, ich hätte nicht gedacht, das er dann nach "Zeit" Gültigkeit bekommt, nur weil ich keine Kündigung für etwas ausschreibe was ich nicht abgeschlossen habe. Lediglich hat Person X auf Homepage Y meine persönlichen Daten ohne meinen Wissen eingegeben. Aber da war ich wohl miss informiert. Nochmals danke für die Antwort. |
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Das heißt auf das Beispiel umgesetzt: Der Verein muss beweisen, dass ein vertrag geschlossen wurde (das kann er durch die sehr umfangreichen Daten), der Käufer muss beweisen dass er es nicht war (das kann zB. anmhand der IP erfolgen oder er benennt den "Täter"). Allerdings muss er sich dann eventuell das Handeln des "Täters" zurechnen lassen (das würde ich hier sehen, weil ja alle Daten gepasst haben - und wem man seine Bankdaten gibt, sollte man schon vorher wissen). Das heißt: Nicht der Verein häte beweisen müssen, dass der Käufer es war, sondern der Käufer hätet beweisen müssen, dass er es nicht war. Und genau das ist hier (nachweislich) unterblieben. Zitat:
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Wie du siehst, sind deine Infos zwar prinzipiell richtig, passen aber nicht.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Danke für die Darlegung, werde wohl oder übel da klein bei gehen müssen und zahlen was die fordern. Hätte nicht gedacht das es so einfach geht jemanden zu verarschen. Jetzt weiß ich wie ich meine ehemals Freunde richtig behandeln kann: Ab ins internet Café. Lauter Verträge abschließen online mit deren Daten und die müssen sich dann mühsam da rauskämpfen. (IRONIE) von mir aus -Thema Abgeschlossen- |
| Tags: gueltig, ohne, onlinevertrag, unterschrift |
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