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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 11:19
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 4
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Geändert von ronzen (10.03.2010 um 21:24 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 11:39
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Artikel nicht auf Mängel hingewiesen, ich will mich wehren

Den einzigen Tipp den ich geben kann ist einen Anwalt nehmen. Sicherlich kann man wegen der Unternehmereigenschaft widerrufen oder Sachmängel geltend machen. Nur wenn man das schon nicht weiß, dürfte es schwer werden, sich gegen jemanden durchzusetzen, der das Recht derartig mit Füßen tritt.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 11:56
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Artikel nicht auf Mängel hingewiesen, ich will mich wehren

Was eine Erstberatung kostet kann man erfragen.

Ansonsten ist das Thema und das Vorgehen hier im Forum in jedem dritten Beitrag beschrieben.

Man kann nach dem Widerrufsrecht für Fernabsatzverträge widerrufen und sich auf die Unternehmereigenschaft des Verkäufers während des Vertragsabschluss berufen. Für einen Widerruf bedarf es keiner Begründung.

Oder man macht Sachmängel geltend und fordert Nachbesserung. Wenn der Verkäufer das verweigert, kann man vom Vertrag zurücktreten oder Preisminderung verlangen zzgl. Schadensersatz, falls ein Schaden aufgetreten ist (Porto u.ä.)

Der Verkäufer wird bei dem geschilderten Verhalten ganz bestimmt sehr "kooperativ" sein. Dann kann man sein Recht (eine von den beiden Möglichkeiten) oben einklagen ...

Sicherlich kann man das alles auch ohne Anwalt, man kann Krankheiten ohne Ärzte kurieren, Brücken und Häuser ohne Architekten bauen .......
Meine persönlche Meinung ist aber: Könntest du das, hättest du die Frage hier nicht gestellt. Und eine kleine Frage hinmterher: Was hast du dir von diesem Forum hier erwartet? nach Rechtsdienstleistungsgesetz dürfen wir dich nicht konkret beraten.
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