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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 13:30
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 3
Standard Nachnahmegebühr nur zum Teil bezahlt


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Eine Frage:

Wenn ein Kunde ein Paket per Nachnahme bestellt, der Postbote es beim Kunden abgibt, allerdings statt des vollen Betrags nur einen Teil (z.B. statt 130,00 EUR nur 13,00 EUR) verlangt, ist der Kunde dann verpflichtet, nachträglich den restlichen Betrag zu zahlen oder muss dafür die Post aufkommen bzw. bleibt der Verkäufer darauf sitzen?
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 13:49
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Nachnahmegebühr nur zum Teil bezahlt

Der Käufer hat seine vertragliche Pflicht nicht erfüllt, die darin besteht, den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen (BGB).
Wie das dann abläuft, ob die Versicherung der Post dafür aufkommt, der Briefträger aus seiner Tasche zahlen muss oder der Käufer entsprechende Aufforderungen bekommt kann ich nicht sagen, aber der Käufer wäre auf jeden Fall verpflichtet, den Rest noch zu zahlen.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 14:06
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 3
Standard AW: Nachnahmegebühr nur zum Teil bezahlt

Schonmal vielen Dank für die zügige Antwort.

Und gemäß dem Fall, der Postbote geht nochmal auf den Kunden zu und verlangt von ihm den Restbetrag - könnte der Kunde abblocken und sagen er habe schon die Nachnahme (was in dem Fall ja auch stimmte, allerdings wurde die falsche Summe verlangt) gezahlt und für ihn wäre die Sache erledigt?
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 14:11
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Nachnahmegebühr nur zum Teil bezahlt

Proboieren könnte der Käufer es, allerdings wird er rechtlich damit nicht weit kommen. Wie bereits erwähnt, er hat die Pflicht zur Zahlung des vereinbarten Betrags. Der Käufer könnte es damit bestenfalls hinauszögern. Und wenn dann zusätzliche Kosten entstehen (Anwalt ...) darf die der Käufer auch bezahlen (Schadensersatz). Er wird bei einem Rechtsstreit mit seiner Auffassung bestimmt nicht durchkommen
__________________
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  #5 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 14:40
Moderator
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.351
Standard AW: Nachnahmegebühr nur zum Teil bezahlt

Tja, sei denn es wurde vereinbart, dass der Kaufpreis der ist, der später von dem Postboten bei Übergabe gefordert würde
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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