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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 16:40
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Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 4
Frage Vertrag oder Bestellung im Onlineshop


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Hallo, nach stundenlangem suchen im Netz, möchte ich mich nun an Euch wenden, in der Hoffnung, das vielleicht einer Klarheit schaffen kann.

Also, Kunde findet einen Artikel, der ihm sehr, sehr preisgünstig erscheint und glaubt an einen Preisirrtum.Ein, zwei Tage später schaut er nochmal in den Shop und siehe da, der Artikel wird noch immer zu diesem Preis angeboten und nimmt nun an, das es sich um ein Superschnäppchen handeln muß.Er registriert sich und benutzt den Button-Jetzt KAUFEN, bei den meisten Shop´s steht ja Bestellen und legt diesen Artikel in seinen Warenkorb und bestellt/kauft diesen Artikel.
Kurz darauf erhält er eine mail, mit dem Hinweis das man seine BESTELLUNG erhalten hat und sich umgehend um die Bearbeitung kümmern wird und das er eine E-Mail erhält, sobald seine Bestellung bearbeitet wird.Desweiteren wird darauf aufmerksam gemacht, das die Lieferung erst nach Zahlungseingang erfolgt.Er erhält seine Bestellübersicht mit Lieferanschrift und Rechnungsanschrift und -nummer, sowie den Hinweis auf VORKASSE und natürlich die Bankverbindung.Der Kunde sieht diese mail nicht nur als Bestellbestätigung, sondern auch als Rechnung, da er auf keine weitere Daten mehr warten müßte und überweist den Betrag.2 Tage später wurde der Preis des Artikels im Shop erheblich verändert, natürlich teurer und auch in seinem einsehbaren Online-Warenkorb prangt nun eine Riesensumme.Er wurde jedoch vom Verkäufer noch nicht darüber informiert und fragt sich nun, wie das wohl Enden wird.

1. Wurde ein Vertrag geschlossen, da die mail als Bestellung deklariert und nicht als Bestellbestätigung bzw. Auftragsbestätigung wurde?
2. Wann muß VK den Kunden über eine Preiserhöhung informieren und muß der Kunde diese annehmen oder kann er sich auf die Daten in der mail "BESTELLUNG" berufen

Die AGB sind nicht eindeutig, wann ein Vertrag geschlossen wird.Diese besagen, das die Ware per Vorkasse oder Kreditkarte bezahlt sein müssen und dann der Versand erfolgt!

Nun ich hoffe, das sich einer meinem Thema annimmt und mir ein wenig helfen kann!
Danke

Geändert von melli2000 (09.12.2009 um 16:43 Uhr).
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  #2 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 18:08
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertrag oder Bestellung im Onlineshop

Hier ist das ganze Thema ausdiskutiert.
http://www.e-recht24.de/forum/12877-...-falscher.html (Betsellung in Onlineshop und dann falscher Preis?)

Und kurz: Mit der Bestätigungsmail ist kein Vertrag zustande gekommen. Begründung steht im Beitrag.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 20:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Vertrag oder Bestellung im Onlineshop

Aufgrund der Aussage in der mail...

[COLOR="Red"]Vielen Dank für Ihre Bestellung...[/COLOR]

[COLOR="Red"]Bitte denken Sie daran, dass die Lieferung Ihrer bestellten Ware erst nach Zahlungseingang erfolgt! Einzelheiten zu Ihrer Bestellung sind weiter unten aufgelistet.
Sollten Sie Fragen zu Ihrer Bestellung haben senden Sie uns bitte eine E-Mail. Bitte denken Sie daran, immer Ihre Bestellnummer mit anzugeben, damit wir den Vorgang schneller bearbeiten können.[/COLOR]

geht der Kunde doch aber davon aus, das nach Überweisung, was auch schon geschehen ist, die Ware versendet wird!

Zumal, wie auch schon im anderen Beitrag erwähnt, meist keine weitere mail, ggf. eine Versandbestätigung gesendet wird.

Das ist die eine Sache.Die andere ist doch die, das der Preis Tage zuvor und auch noch 2 Tage nach Bestellung so im Shop gestanden hat.Wahrscheinlich hat er den Fehler auch erst bei Zahlungseingang bemerkt, hält es aber nicht einmal für nötig, den Kunden über den "Irrtum" zu informieren, sondern belastet den Warenkorb im Shop mit dem Preis, den er vielleicht ursprünglich haben wollte. Wie soll sich der Kunde jetzt verhalten? Er hat aus seiner Sicht die Ware bezahlt und auch noch keine Info erhalten, das die Bestellung nicht angenommen wurde oder wie auch immer! Muß der VK den Kunden nicht unverzüglich darüber informieren? Zumal es ja mittlerweile auch schon andere Urteile gibt, wo dem Kunden recht gegeben wurde.
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  #4 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 21:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Vertrag oder Bestellung im Onlineshop

Zitat:
Das ist die eine Sache.Die andere ist doch die, das der Preis Tage zuvor und auch noch 2 Tage nach Bestellung so im Shop gestanden hat.Wahrscheinlich hat er den Fehler auch erst bei Zahlungseingang bemerkt, hält es aber nicht einmal für nötig, den Kunden über den "Irrtum" zu informieren, sondern belastet den Warenkorb im Shop mit dem Preis, den er vielleicht ursprünglich haben wollte.
DFas versteh ich nun überhaupt nicht. Wenn man etwas bestellt, ist es nicht mehr im "Warenkorb". Wenn man etwas kauft, kauft man es zu den Bedingungen, die zum Vertragsschluss vereinbart waren. Wird nachträglich etwas geändert, kann das bestenfalls eine neues Angebot sein (Erklärung im anderen beitrag). Auch in dem Fall besteht kein vertrag.
Zitat:
Er hat aus seiner Sicht die Ware bezahlt und auch noch keine Info erhalten, das die Bestellung nicht angenommen wurde oder wie auch immer!
Der Kunde wird sich wohl alles gespeichert haben, damit hat er die bedingungen. Und damit kann er die Lieferung anmahnen, wenn sie noch nicht erfolgt ist. Dem Verkäufer stehen die in dem anderen beitrag genannten Möglichkeiten aber trotzdem zur Verfügung.
Zitat:
Zumal es ja mittlerweile auch schon andere Urteile gibt, wo dem Kunden recht gegeben wurde.
Urteile betreffen immer einen Einzelfall. Und mir ist keins bekannt, was genau diesen Sachverhalt trifft.
Zitat:
geht der Kunde doch aber davon aus, das nach Überweisung, was auch schon geschehen ist, die Ware versendet wird!
Kann er ja auch, was spricht dem entgegen?
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #5 (permalink)  
Alt 09.12.2009, 22:47
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Registriert seit: 09.12.2009
Beiträge: 4
Standard AW: Vertrag oder Bestellung im Onlineshop

[COLOR="Red"]DFas versteh ich nun überhaupt nicht. Wenn man etwas bestellt, ist es nicht mehr im "Warenkorb". Wenn man etwas kauft, kauft man es zu den Bedingungen, die zum Vertragsschluss vereinbart waren. Wird nachträglich etwas geändert, kann das bestenfalls eine neues Angebot sein (Erklärung im anderen beitrag). Auch in dem Fall besteht kein vertrag.[/COLOR]

Bei dem Shop hat man wohl ein Kundenkonto wo die Bestellungen gespeichert werden, damit man sie auch später noch einsehen kann.Die besagte Bestellung wurde im Kundenkonto abgeändert.Es wurde dem Kunden kein neues Angebot per mail unterbreitet, geschweige denn wurde er über den neuen Preis benachrichtigt!Würde mich nicht wundern, wenn der VK ihn auch noch anmahnt.Mittlerweile ist der Kunde soweit, das er nun auf den Kauf beharren will, da er es nicht i.O. findet, wie der VK vorgeht.Hätte er ihn Ordnungsgemäß unterrichtet, dann wäre alles kein Problem für Ihn gewesen.So empfindet er sich schon ein wenig verschaukelt, da wie schon erwähnt, der günstige Preis einige Tage vor und nach der Bestellung noch so da gestanden haben.Lockangebot?
Es gibt doch sicherlich auch eine sogenannte Sorgfaltspflicht für VK´s, die ihren Shop auch mal überprüfen müssen, ob sich da nicht irgendwo ein Fehler eingeschlichen hat.

[COLOR="Red"]Das AG Dieburg hat mit Urteil vom 17.2.2005 (22 C 425/04) klargestellt, dass für die Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen ist, der gesamte Erklärungsgehalt einer Email zu berücksichtigen ist. Allein die Betreffzeile „Eingangsbestätigung“ für sich kann einen ungewollten Vertragschluss nicht verhindern, wenn in dieser Email der Kunde bereits zur Zahlung aufgefordert wird.[/COLOR]

Und aus meiner Sicht heraus, wurde der Kunde das in diesem Falle auch.

In den AGB`s habe ich auch keine Klausel gefunden, die einen Vetragsabshluß eindeutig besiegelt!
Außer:

[COLOR="Red"]§5 Fälligkeit der Zahlungen
Der Kaufpreis für die gelieferte Ware ist sofort und ohne Abzug fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum... [/COLOR]
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