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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ich habe eine Frage: Nehmt bitte an, dass man über ein Webforum einen Kauf mit einer Privatperson vereinbart und die Lieferung trotz mehrfacher Anmahnung des Käufers nicht erfolgt und der Verkäufer nicht nachweisen kann/will dass die Lieferung überhaupt erfolgt ist. Wenn vom Käufer dann der Kaufbetrag zurückgefordert wird und der Verkäufer zwar sagt er hat den Betrag zurücküberwiesen, aber trotz Zusage keinen Nachweis dafür erbringt und das Geld nach 3 Wochen nicht auf dem Konto des Käufers eintrifft. Was passiert in so einem Fall überhaupt wenn der Käufer Anzeige bei der Polizei erstattet? Wird der Verkäufer von der Polizei "besucht"? Bekommt der Verkäufer 'nur' Post? Was genau trägt die Polizei in so einem Fall zur Auflösung bei? Viele Grüße, SCOOPi |
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| Zitat:
Zitat:
Aber nehmen wir mal an, dem Käufer fällt irgendeine Straftat ein (was ich stark bezweifle) und die Polizei nimmt tatsächlich eine Anzeige auf. Ohne diese Annahme bräuchte ich die restlichen Fragen nicht mehr beantworten. Zitat:
Und dann kommt es darauf an, wer die jeweilige Straftat ermitteln darf. Einiges macht die Polizei gleich selbst (das endet dann meistens damit, dass die Anzeige zu den Akten gelegt wird, weil entweder gar keine Straftat vorlag oder keine Ermittlungen möglich sind), das meiste wird an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben, die dann entscheiden ob eine Straftat vorliegt. Und wenn dann der Verkäufer (auch wenn das weit her geholt ist) bestraft wird (verurteilt) hat der Käufer immer noch nicht sein Geld, denn er bekommt in einem Strafverfahren einfach nichts. Selbst die Geldstrafe geht an den Staat. Und jetzt zurück zum Beispiel: Da meiner Meinung nach keine Straftat vorliegt, bleiben dem Käufer eben nur seine zivilrechtlichen rechte, die im BGB festgelegt sind. Und die regelt man mittels eines Zivilverfahren, mit dem die Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht das geringste zu tun haben Dein Hauptproblem ist das fehlende Verständnis des deutschen Rechtssystem (Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungs-(oder öffentliches)recht)
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Er hat überwiesen. Keine Ware bekommen, keine Rückzahlung erhalten. Somit kann er Strafanzeige wegen Betrugs erstatten, er bekommt dann nach einigen Wochen bis Monaten Post von der Polizei. Danach macht er eine Aussage usw. Betrug setzt allerdings den Vorsatz voraus. Den muss man ihm nachweisen. Wenn er behauptet, Geld wäre überwiesen und es kommt nicht, dann ist das schon ein Minuspunkt für ihn. Ich rate Mister X, noch bisschen zu warten und danach Strafanzeige zu erstatten. Allerdings bittest du darin um strafrechtliche Würdigung dieses Falles, Mister X soll keine Behauptungen wie "Der ist ein Betrüger" aufstellen. Es gibt Schuldner, die zeigen sonst die Gläubiger wegen Falscher Verdächtigung an. |
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| Betrug setzt nicht nur Vorsatz sondern auch Schuld voraus. Zitat:
Also abgesehen davon, das wie ich beschrieben habe, eine Anzeige nichts bringt, weil man trotzdem noch zivilrechtlich vorgehen muss, wird das kaum verfolgt. Wegfen Geringfügigkeit und fehlendem gesellschaftlichen Interesse. den Weg kann man sich sparen. Das würde Sinn machen, wenn man den Verkäufer nicht kennt oder er eine falsche Adresse angegeben hat - aber auch nur zur Ermittlung der richtigen Adresse
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| Vielen Dank für die Antworten, es ist für mich als Laien sehr interessant überhaupt ein ganz grobes Verständnis von der Aufteilung des deutschen Rechtssystemes zu bekommen und wer wann für welchen Fall zuständig ist etc. Unser Käufer Mister X. wird sich natürlich jetzt erst einmal überlegen müssen wie er vorgeht, da es für ihn auch darauf ankommt was das zivilrechtliche Vorgehen für ihn bedeutet. Kostet ihn der Anwalt in solch einem Fall etwas (wenn keine rechtsschutzversicherung vorliegt) und und und ... Da hängt dann doch mehr dran als ich anfangs dachte.^^ |
| Tags: anzeige, privatkauf |
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