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Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden?

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  #1 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 10:46
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 2
Standard Privatkauf - keine Ware - Anzeige?


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Hallo zusammen,

ich habe eine Frage:

Nehmt bitte an, dass man über ein Webforum einen Kauf mit einer Privatperson vereinbart und die Lieferung trotz mehrfacher Anmahnung des Käufers nicht erfolgt und der Verkäufer nicht nachweisen kann/will dass die Lieferung überhaupt erfolgt ist.

Wenn vom Käufer dann der Kaufbetrag zurückgefordert wird und der Verkäufer zwar sagt er hat den Betrag zurücküberwiesen, aber trotz Zusage keinen Nachweis dafür erbringt und das Geld nach 3 Wochen nicht auf dem Konto des Käufers eintrifft.

Was passiert in so einem Fall überhaupt wenn der Käufer Anzeige bei der Polizei erstattet?
Wird der Verkäufer von der Polizei "besucht"? Bekommt der Verkäufer 'nur' Post? Was genau trägt die Polizei in so einem Fall zur Auflösung bei?


Viele Grüße,
SCOOPi
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 14:53
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Privatkauf - keine Ware - Anzeige?

Zitat:
Wenn vom Käufer dann der Kaufbetrag zurückgefordert wird und der Verkäufer zwar sagt er hat den Betrag zurücküberwiesen, aber trotz Zusage keinen Nachweis dafür erbringt und das Geld nach 3 Wochen nicht auf dem Konto des Käufers eintrifft.
Rechtlich sind dabei meines Wissens 30 Tage vorgesehen, aber das ist erstmal egal
Zitat:
Was passiert in so einem Fall überhaupt wenn der Käufer Anzeige bei der Polizei erstattet?
Dann sollte er sich schon mal überlegen, welchen Straftatbestand nach StGB er beio der Polizei vorbringen will. Mir fällt so spontan keiner ein, deswegen dürfte ihn die Polizei wieder wegschicken - bestenfalls sagen die dem Käufer, das er einen fehler gemacht hat, da eine Anzeige eine Straftat voraussetzt, also mit Strafrecht zu tun hat. Wenn er sein Geld wiederhaben will, muss er zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Das erfährt man aber nur, wenn man auf einen Beamten trifft, der gerade Zeit für "Nervensägen" hat und der seine Freundlichkeit noch nicht verloren hat.

Aber nehmen wir mal an, dem Käufer fällt irgendeine Straftat ein (was ich stark bezweifle) und die Polizei nimmt tatsächlich eine Anzeige auf. Ohne diese Annahme bräuchte ich die restlichen Fragen nicht mehr beantworten.
Zitat:
Wird der Verkäufer von der Polizei "besucht"? Bekommt der Verkäufer 'nur' Post? Was genau trägt die Polizei in so einem Fall zur Auflösung bei?
Zunächst wird er angehört. Das kann durch die Anforderung einer schriftlichen Stellungnahme, durch Einladung zur Anhörung oder durch Besuch erfolgen. Das kommt immer darauf an, wie relevant die Straftat ist und welche Gefahr ausgeht. In dem Beispiel würde voielleicht bestenfalls ein Brief geschrieben, bei Mordverdacht kommt es wohl eher zu einem Besuch.
Und dann kommt es darauf an, wer die jeweilige Straftat ermitteln darf. Einiges macht die Polizei gleich selbst (das endet dann meistens damit, dass die Anzeige zu den Akten gelegt wird, weil entweder gar keine Straftat vorlag oder keine Ermittlungen möglich sind), das meiste wird an die Staatsanwaltschaft weiter gegeben, die dann entscheiden ob eine Straftat vorliegt. Und wenn dann der Verkäufer (auch wenn das weit her geholt ist) bestraft wird (verurteilt) hat der Käufer immer noch nicht sein Geld, denn er bekommt in einem Strafverfahren einfach nichts. Selbst die Geldstrafe geht an den Staat.

Und jetzt zurück zum Beispiel: Da meiner Meinung nach keine Straftat vorliegt, bleiben dem Käufer eben nur seine zivilrechtlichen rechte, die im BGB festgelegt sind. Und die regelt man mittels eines Zivilverfahren, mit dem die Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht das geringste zu tun haben

Dein Hauptproblem ist das fehlende Verständnis des deutschen Rechtssystem (Strafrecht, Zivilrecht, Verwaltungs-(oder öffentliches)recht)
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[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 23:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 23.05.2009
Beiträge: 108
Standard AW: Privatkauf - keine Ware - Anzeige?

Er hat überwiesen. Keine Ware bekommen, keine Rückzahlung erhalten. Somit kann er Strafanzeige wegen Betrugs erstatten, er bekommt dann nach einigen Wochen bis Monaten Post von der Polizei. Danach macht er eine Aussage usw.

Betrug setzt allerdings den Vorsatz voraus. Den muss man ihm nachweisen. Wenn er behauptet, Geld wäre überwiesen und es kommt nicht, dann ist das schon ein Minuspunkt für ihn.

Ich rate Mister X, noch bisschen zu warten und danach Strafanzeige zu erstatten. Allerdings bittest du darin um strafrechtliche Würdigung dieses Falles, Mister X soll keine Behauptungen wie "Der ist ein Betrüger" aufstellen. Es gibt Schuldner, die zeigen sonst die Gläubiger wegen Falscher Verdächtigung an.
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  #4 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 00:29
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Privatkauf - keine Ware - Anzeige?

Betrug setzt nicht nur Vorsatz sondern auch Schuld voraus.
Zitat:
StGB § 263 Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ...
Außerdem ist es weder rechtswidrig (zu spätes Zahlen ist kein rechtswidriges Verhalten, wenn die gesetzliche Frist noch nicht rum ist), außerdem dürfte bei verspätesten Zahlen kaum ein Vermögensvorteil entstehen.

Also abgesehen davon, das wie ich beschrieben habe, eine Anzeige nichts bringt, weil man trotzdem noch zivilrechtlich vorgehen muss, wird das kaum verfolgt. Wegfen Geringfügigkeit und fehlendem gesellschaftlichen Interesse. den Weg kann man sich sparen.

Das würde Sinn machen, wenn man den Verkäufer nicht kennt oder er eine falsche Adresse angegeben hat - aber auch nur zur Ermittlung der richtigen Adresse
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  #5 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 10:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 10.12.2009
Beiträge: 2
Standard AW: Privatkauf - keine Ware - Anzeige?

Vielen Dank für die Antworten,

es ist für mich als Laien sehr interessant überhaupt ein ganz grobes Verständnis von der Aufteilung des deutschen Rechtssystemes zu bekommen und wer wann für welchen Fall zuständig ist etc.

Unser Käufer Mister X. wird sich natürlich jetzt erst einmal überlegen müssen wie er vorgeht, da es für ihn auch darauf ankommt was das zivilrechtliche Vorgehen für ihn bedeutet. Kostet ihn der Anwalt in solch einem Fall etwas (wenn keine rechtsschutzversicherung vorliegt) und und und ...

Da hängt dann doch mehr dran als ich anfangs dachte.^^
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