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Domain-Recht Alles rund um Domains, Domaingrabbing...

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  #1 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 07:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2009
Beiträge: 1.616
Standard Fehler bei der Domainregistrierung: Teil IV - Der Domainkauf


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Zum Beitrag » Fehler bei der Domainregistrierung: Teil IV - Der Domainkauf
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  #2 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 14:41
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Fehler bei der Domainregistrierung: Teil IV - Der Domainkauf

Da ist aber meiner Meinung nach ein kleiner Fehler im Artikel:
Zitat:
... Dem Eigentümer bleibt in der Zeit die Möglichkeit, ...
...
Und eine Domain ist keine Sache, sondern ein Recht. Man erwirbt also eher ein Nutzungsrecht an einer Bezeichnung ....
Kann man Eigentümer eines Rechts sein? Ich glaube nicht, oder?
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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  #3 (permalink)  
Alt 10.12.2009, 16:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2007
Beiträge: 1.186
Standard AW: Fehler bei der Domainregistrierung: Teil IV - Der Domainkauf

Hmm, darum spricht die DENIC wohl auch treffend vom Domain-Inhaber (Inhaber eines Rechtes) und nicht Domain-Eigentümer.

Allerdings bin ich etwas verwundert. Denn normal darf ein Provider die Domain ja nicht einfach löschen... und zumindest bei .de müsste der Provider die Domain inden TransIT schicken; danach erfolg dann eine Benachrichtigung des Inhabers durch die denic; wobei dann wohl die Domain über die denic registriert bleibt, sofern man nicht wiederspricht.
__________________
Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können.
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