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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht ! |
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| Anzeige man nehme Person X, die einen Providervertrag mit DSL und Telefon besitzt. Die Wohnung wird nun aber wegen Abwesenheit zwischenvermietet. In dem Mietertrag steht drin, dass der Internetanschluss in der Zeit vollständig vom Zwischenmieter Y genutzt wird. Reicht das eurer Meinung aus, um ausreichend gegen mgl Klagen gegen den Anschlussinhaber bzgl. Filesharing oder anderer Probleme geschützt zu sein und etwas in der Hand zu haben oder würdet ihr den Vertrag komplett umschreiben? Das ganze ist bei Person X nur für ein halbes Jahr. Bin gespannt auf eure Antworten. Viele Grüße |
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Zitat:
Das einzig sichere: Entweder Nutzung untersagen oder umschreiben lassen. Alles andere ist zu riskant.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| Rücktritt vom Internetvertrag | Jackie_41 | E-Commerce | 5 | 15.11.2008 16:14 |
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