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Internationales Privatrecht Eine Regel, die besagt: "Alles was ein Deutscher tut, unterfällt deutschem Recht." gibt es nicht !

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  #1 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 13:16
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.12.2009
Beiträge: 1
Standard Zwischenmiete und Internetvertrag...


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Hallo zusammen,

man nehme Person X, die einen Providervertrag mit DSL und Telefon besitzt. Die Wohnung wird nun aber wegen Abwesenheit zwischenvermietet. In dem Mietertrag steht drin, dass der Internetanschluss in der Zeit vollständig vom Zwischenmieter Y genutzt wird.
Reicht das eurer Meinung aus, um ausreichend gegen mgl Klagen gegen den Anschlussinhaber bzgl. Filesharing oder anderer Probleme geschützt zu sein und etwas in der Hand zu haben oder würdet ihr den Vertrag komplett umschreiben?
Das ganze ist bei Person X nur für ein halbes Jahr.

Bin gespannt auf eure Antworten.

Viele Grüße
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  #2 (permalink)  
Alt 11.12.2009, 14:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.490
Standard AW: Zwischenmiete und Internetvertrag...

Zitat:
Reicht das eurer Meinung aus, um ausreichend gegen mgl Klagen gegen den Anschlussinhaber bzgl. Filesharing oder anderer Probleme geschützt zu sein und etwas in der Hand zu haben
Das reicht nicht. Der Anschlussinmhaber wird immer noch der erste Ansprechpartner sein. Er kann das dann weiterreichen, wenn der, der in der Wohnung wohnt aber verneint es gewesen zu sein, bleibt der Anschlussinhaber darauf sitzen.
Zitat:
oder würdet ihr den Vertrag komplett umschreiben?
Auch das würde nichts bringen.

Das einzig sichere: Entweder Nutzung untersagen oder umschreiben lassen. Alles andere ist zu riskant.
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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