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| Bitte beachten Sie: Eine Rechtsberatung im Einzelfall kann in diesem Forum weder durch andere Nutzer noch einen Anwalt erfolgen. Das Forum dient dem Erfahrungsaustausch zu allgemeinen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Wenden Sie sich für eine konkrete Rechtsberatung bitte an einen zugelassenen, spezialisierten Rechtsanwalt. |
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| Sonstiges zum Onlinerecht Hier kann über alles diskutiert werden, wofür es keine extra Kategorie gibt. |
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| Anzeige ich versuche gerade meine AGB um den Punkt E-Mailrechnung zu erweiten. Habt Ihr eventuell ein paar Anrgungen für mich, das meine User dann Rechnungen per E-Mail mit Signatur akzeptieren? Vielen Dank für Eure Mühe und Zeit. Lg. Master |
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| Überzeug sie von den Vorteilen dieser Methode, dann werden sie sie auch sicherlich akzeptieren (zumindest der größte Teil).
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Wie Rechnungen ausgestellt werden, kann der Aussteller entscheiden. Allerdings muss er, wenn jemand Rechnungen entsprechend den Forderungen des UStG verlangt und Unternehmer ist, diese auch erfüllen. Und da ist Papier genauso möglich wie Email mit Signatur. Gibt der Empfänger also bewußt eine Möglichkeit an, dass Rechnungen im mit Email + Signatur geschickt werden, muss er die auch akzeptieren. Allerdings kiann er sagen, die Email ist nicht zur Zusendung von rechnungen gedacht (weil z.B. eine Liste), dann kann er auf Papierform bestehen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
| Tags: agb, e mail, rechnung |
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