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| Strafrecht & Internet Was verboten ist und welche Strafen drohen... |
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| Anzeige Was droht einer Person die Mist gebaut hat. Zur Sachlage. Die besagt Person, kommt Nachts von nem Abend mit seinem Kumpel nach Hause. Aus Lauter langeweile und Freude am neuen Laptop mit Webcam Registriert diese sich bei einem Cam-Chat Und chattet ne ganze Weile bis er von einer Person privat im Chat angeschrieben wird. Diese geht auch direkt zur Sache und möchte Cam-Sex. Durch das letzte Bier noch etwas betüdelt und die Späte Uhrzeit (3 Uhr nachts) geht die Person leichtsinnigerweise darauf ein. Am nächsten Tag flattert ihr aber dann Post ins Haus mit folgendem Wortlaut: Zitat:
Zitat:
So nun wie sehen denn seine Chanzen aus? Was kann er tun? Er ist verschuldet und Schüler(Bafög) und könnte den Betrag eh nie Begleichen und lebt eh nur auf "Pump" ^^ Meineserachtens gäbe es da 3 Möglichkeiten 1tens zum Anwalt (kostet wiederrum Geld was er wohl au net hat) 2tens gar nichts tun und hoffen dass es leere drohungen sind, bzw. Sie nicht an die Adresse kommen 3tens Die Betreiber anschreiben und versuchen eine günstigere Lösung auszuhandeln Böses dabei gedacht hatte er sich dabei mit Sichheit nicht. Dieses Blöde Häckchen bei den AGBs gesetzt und losgelegt. Nen Extra Hinweiß dass die Seite keinerlei Sexuelle Handlungen erlaubt gabs logischweise nicht und auch im Öffentlichen Chat wurde nicht so geredet als ob das so wäre, was den MOderator auch nicht gestört hat (also Äußerungen wie suche was zum xxx wurden geduldet) |
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| Eigentlich sollte man schon merken, wie unsinnig das ist, eine Straftat kann man nicht mit Zahlung von Geld aus der Welt schaffen. Entweder es ist eine, dann muss die zur Anzeige gebracht werden, oder es ist keine, dann ist das Abzocke. Ich würde das Schreiben der Staatsanwaltschaft abwarten und (sollte seltsamerweise tatsächlich ein solches kommen) einen Anwalt konsultieren.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| So wie ich das seh solls ja einmal eine Vertragsstrafe sein und einmal die Strafanzeige.. Dass man in den AGB regeln kann, dass nichts mit Erotik ist, leuchtet mir ja ein - das find ich auch nicht "überraschend". Aber eine Vertragsstrafe auch dort zu regeln halte ich für.. erstaunlich und auch überraschend. Wurde nicht auch ein Urteil ausgesprochen, dass Pauschalen in AGB unzulässig sind?
__________________ Ich kann mit meinen Beiträgen nur einen Ausschnitt des Rechts abdecken und auch nur meine eigene Position aufzeigen. Im Recht hängt viel von Argumentation ab. Ich bitte daher zu beachten, dass meine Beiträge keinen anwaltlichen Rat ersetzen können. |
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| Ich glaub trotzdem das das eine ganz dumme Abzocke ist, den rechtlich ist das mehr als zweifelhaft. Allein schon die "rechtlichen" Formulierungen sind ziemlich fragwürdig, zum Beispiel "Neben der Strafrechtlichen Anklage seitens der Staatsanwaltschaft ..". Also anklagen tut der Geschädigte, die Staatsanwaltschaft ermittelt ....
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| mmh, klingt so als ob die mit der Angst vor einer Strafanzeige spielen. Was würde dann für Konsequenzen folgen? Das das mit dem Geld schonmal nicht sein dürfte/darf ist auf jedenfall schonmal gut Hätten Sies bei der Anmeldung als Hinweiß gebracht wärs ja noch nachvollziehbar... aber so ists schon ganz schön derb und wie schon gesagt war ja nicht böse und im Gegenseitigen Einvernehmen Was mich stutzig gemacht hat war dass da stand zahlbar innerhalb von 7 Tagen... So ne Unsumme in 7 Tagen zusammenzukratzen sollte für viele eh net möglich sein ^^ Problem nummer 2 ist dass der Telefonanschluss auf den Vater des "angeklagten" zugelassen ist und der die Anzeige/Nachricht wohl zu erst in die Hände bekäme Also sollte er erstmal abwarten was weiter passiert und den Betreiber auch nicht weiter anschreiben? |
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