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E-Commerce Welche Rechte hab ich beim Onlineshopping, Powershopping...

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  #1 (permalink)  
Alt 13.12.2009, 22:03
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 13.12.2009
Beiträge: 1
Standard Ebaygewerbe als Kleinunternehmer, Umsatzberechnung + Ebaygebühren


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Ich habe seit ca Februar ein Kleingewerbe angemeldet und bin auch seitdem bei Ebay als Verkäufer tätig. Nun muss ich ja bald den Umsatz berechnen, kann ich die Ebaygebühren abziehen? Denn der Umsatz der mir von Ebay am Ende eines Monats angezeigt wird ist ja nicht der "Wahre" Umsatz - es werden mir monatlich einige hundert Euro berechnet.
Weiss jemand vielleicht weiter?
Sagen wir beispielsweise ich hätte bei Ebay 17700 Euro Umsatz gemacht, die Umsatzgrenze um als Kleingewerbe zu gelten liegt ja bei 17500 Euro, aber in wirklichkeit habe ich keine 17700 gemacht, da - der Ebay Gebühren der eigentliche Umsatz deutlich unter 17500 Euro liegen.
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  #2 (permalink)  
Alt 14.12.2009, 12:37
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 26.03.2007
Beiträge: 8.489
Standard AW: Ebaygewerbe als Kleinunternehmer, Umsatzberechnung + Ebaygebühren

Das sind Betriebsausgaben. Die werden auch als solche behandelt. Der Umsatz ist das, was man einnimmt. Und auch nur darum geht es bei der Kleinunternehmerregelung. Wenn man vom Umsatz die Ausgaben abzieht (extrem vereinfacht) kommt man auf den gewinn. Und der ist für die Kleinunternehmerregelung uninteressant. Klar und eindeutig im Gesetz. Ist ja auch logisch, da man den Umsatz versteuert und um diese Steuer geht es bei der Umsatzsteuer.
Wenn man also "17700 Euro Umsatz gemacht" hat man ein problem mit der Kleinunternehmerregelung.

PS: Du solltest dich dringend mit den reeglungen und Anforderungen an ein Unternehmen beschäftigen. Die Frage zielt auf das Niveau "1. Klasse - 1. Tag als Einzelunternehmer" ab. Kostenlose und andere Veranstaltungen findet man bei den Arbeitsämtern, Gewerbeämtern, Kammern ....
__________________
[SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE]
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