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| Onlineauktionen Bei Onlineauktionen übers Ohr gehauen worden? |
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| Anzeige ich habe diesen Sommer einen Artikel bei ebay verkauft für 45€. Der Käufer hat das Geld recht spät überwiesen und als das Geld auf meinem Konto war, bin ich schon umgezogen (ins Ausland). Durch den ganzen anfänglichen Stress, habe ich leider total vergessen, den Artikel noch zu vershicken und als ich mit dem Käufer Kontakt aufnehmen wollte, gab es bei meinen ebay-verkäufen keinen Eintrag mehr. Also habe ich mich nicht weiter gekümmert. Heute habe ich eine Vorladung zur Polizei bekommen und bin seitdem nur noch am heulen. Was soll ich jetzt tun und was wird auf mich zukommen. Ich habe ja nicht mi betrügerischer Absicht gehandelt und mir tut das ganze auch sehr leid. Ich habe gleich bei der olizei angerufen und gefragt ob ich mit dem Kläger Kontakt aufnehmen kann, die Dame meinte, Sie versuche es. Ich hoffe wirklich, dass ich mich mit dem Kläger einigen kann nur was geschieht wenn nicht? Danke schonmal an diejenigen, die sich Zeit nehmen das zu lesen. |
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| Was die Anzeige angeht, das kann man alles begründen. Dazu wird man ja auch angehört. Und wenn keine Schuld nachgeweisen wird, ist es eben keine Betrug. Die zivilrechtlichen Folgen (Lieferung, Schadensersatz, Erstattung der Aufwendungen ...) werden sich aber nicht abwenden lassen.
__________________ [SIZE="1"]Meine Beiträge sind immer (auch wenn es nicht ausdrücklich dabei steht) meine persönliche Meinung und müssen (und werden) nicht immer mit der aktuellen Rechtssprechung oder der Lehrmeinung im Jurastudium / anderen rechtswissenschaftlichen Studiengängen übereinstimmen. Sie sind lediglich meine Auslegung von mir bekannten Gesetzen und Urteilen.[/SIZE] |
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| vielen Dank schonmal, das beruhigt mich etwas. Was die zivilrechtlichen Folgen angeht bin ich ja auch mehr als bereit diese zu ersetzen. Ich bin halt erst nächste Woche wieder in Deutschland und es ist wirklich schwerer die gesamten Informationen im Ausland zu sammeln. |
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